Teil eines Werkes 
1. Band (1859)
Entstehung
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dieſe Maaßregel forſchte Primus Erneſt bei dem Advo⸗ katen, was ſeinen Bruder abgehalten haben könne, ſelbſt zu kommen. Das Achſelzucken, womit ſeine Fra⸗ gen beantwortet wurden, genügte ihm durchaus nicht, allein er mußte damit vorlieb nehmen, denn der ſchlaue Rechtsgelehrte gab ſich das Anſehen, als ahne er gar nichts von einem Zwieſpalte zwiſchen ſeinem jungen Clienten und den Brüdern.

Kaum waren die Vormundſchaftsangelegenheiten geordnet und der Advokat mit den erhobenen Summen, die er kraft ſeines Auftrages, ſich ſogleich baar aus⸗

Zahlen laſſen ſollte, abgereiſt, ſo ſchrieb Primus Erneſt an ſeinen Bruder Octavus und bat ihn um Erklärung

ſeines Betragens..

Der Brief kam nach einigen Tagen zurück mit der Poſtbemerkungabgereiſt. Jetzt machte ſich Herr Erneſt ſelbſt auf den Weg nach Bonn, wo Octav zuletzt gelebt hatte. Seine Reiſe war vergeblich. Sie brachte ihm keine erfreulicheren Reſultate, als die Notiz auf dem Briefe.

Abgereiſt! ſagte ſein Wirth, als er dort zuerſt nachfragte. Wohin? Das wußte er nicht. Aber er vermutheteweit weg, weil des jungen Herrn Vor⸗ bereitungen zur Reiſe darauf hingedeutet hätten.

Abgereiſt! hieß es überall, wo er fragte. Un⸗