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da nämlich ein Gerücht umlief, daß er ſeine Sclavin
heimlich geheirathet. Es war nicht wahr, aber um ihm Gerechtigkeit widerfahren zu laſſen, es war wirklich ſeine Abſicht,
ſie ſowohl zu heirathen wie auch freizulaſſen.
Die Ausführung dieſer löblichen Abſicht hatte er
aber ſtets aufgeſchoben, bis der Tod dazwiſchen trat
und ſie außer dem Bereiche ſeiner Macht brachte.
Dann fühlte er, mehr denn je vorher, tiefes inni⸗ ges Bedauern über ſeine Vernachläſſigung, ja noch mehr als Bedauern, reumüthige Gewiſſensbiſſe.
Denn dieſe Vernachläſſigung hatte ſein innigſt ge⸗ liebtes Kind illegitim und als unehrlich hinterlaſſen, auf Jamaica zu der Zeit eine Sache von eigener Be⸗ deutung und von viel größerer als irgendwo auf der Welt.
Wäre die Mutter weiß geweſen, würde es nicht ſo viel ausgemacht haben. Die Tochter würde allerdings immer unehrlich geweſen ſein, aber ſie hätte doch des
Vaters Eigenthum in Folge einer teſtamentariſchen Be⸗
ſtimmung erheben können. Das war bei der kleinen Quasheba nicht der Fall. Kein letzter Wille ihres Vaters vermochte Käthchen Vaughan zur Erbin ſeines Gutes zu machen! Sie war eine Meſſtize(zuweilen Ouinterone genannt) und deshalb allen Rechtsunfähig⸗ keiten der Neger unterworfen. Das grauſame Statut von 1762 bezog ſich auch auf ihren Fall. Mehr als 2000 Lſtr. an Geld konnte ſie von ihrem Vater nicht erben, ſelbſt nicht durch ein Teſtament. Alles Uebrige von ihres Vaters Vermögen mußte auf den


