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ſammlung herumgehen— ſeine Stieftochter Gurli
Falkenſtern. Ein doppelter Schmerzensruf erfolgte hierauf.
Der eine ging von Beate aus, welche nahe daran
war, in Ohnmacht zu fallen; der andere kam von
Gurli, welche von ihrem Platze aufſprang und aus⸗ rief: „Nein, das iſt nicht möglich; dieſes Unglück hat
mich nicht treffen können!“
„Mein Fräulein, Sie ſind Bengt Falkenſtern's einzige Erbin“ entgegnete der Bezirksrichter,„und mit Ausnahme einiger kleinen Legate, welche er gemacht hat, gehört Ihnen ſein ganzes Vermögen.“
Darauf fuhr er in der Verleſung des Teſtamen⸗
tes fort.
——— Tante Katharina ſollte bis zu ihrem Tod eine Penſion von tauſend Reichsthalern Reichsmünze genießen; Walter für ſeine treuen Dienſte eine Leib⸗ rente von tauſend Reichsthalern Reichsmünze, deßglei⸗ chen Liſa eine von vierhundert erhalten. Blom und Eliſabeth erhielten je fünftauſend Reichsthaler Reichs⸗ münze als Zeichen der Dankbarkeit des Verſtor⸗ benen. Was Frau v. Stral betraf, ſo war zu ihren Gunſten keine Verfügung getroffen.
Frau Braun, welche durch ihres Mannes wieder⸗ verbeſſerte ökonomiſche Stellung vor jeder Noth ge⸗ ſchützt war, ſollten zum Andenken alle die Nippſachen, welche ſeine erſte Frau hinterlaſſen hatte, zufallen.
Außerdem enthielt das Teſtament die Beſtimmung, daß Gurli nach zurückgelegtem einund guig
* „
ſich mündig erklären laſſen und von da an die alei⸗


