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zahlreichen Kloſterräumlichkeiten Lindenheims nunmehr profanen Zwecken zu dienen hatte. Insbeſonders galt dies von dem ehemaligen Jeſuitencollegium, in dem ſich jetzt neben den großen Räumlichkeiten für den Bierbrauereibetrieb und die dazu gehörige Wirthſchaft auch noch eine ſtattliche Reihe von Privatwohnungen befand. Da das Collegium dicht an die Kirche der Jeſuiten angebaut war, oder, wenn man lieber will, die Kirche an das Collegium, ſo war nichts natürlicher, als daß ſich im Collegium die Wohnungen Derjenigen befanden, welche amt⸗ und dienſtlich mit der Kirche in
Verkehr ſtanden. Und hiezu gehörten vor Allen der
Küſter und der Chorregent.
Unter Chorregent verſteht man nämlich den Diri⸗ genten des Kirchenchors, welcher zumeiſt auch gleich⸗ zeitig die einzige Stadtkapelle zu ſein pflegt. Zur Zeit der Kniehoſen und Schnallenſchuhe nannte man die Chorregenten noch Stadtzinkeniſten, einen Titel, der ſich offenbar auch nicht annähernd mit dem mo⸗ dernen majeſtätiſchen„Herr Regent“ meſſen kann.
Begeben wir uns über die langen gedielten Cor⸗ ridore des zweiten Stockwerkes, vorbei an hohen, viel⸗ fach erblindeten und in allen Farben des Regenbogens ſchillernden, theilweiſe auch durch Bleizüge nothdürftig zuſammengehaltenen Fenſtern nach der Wohnung des Herrn Chorregenten Graf. Der Herr Chorregent iſt zwar nicht zu Hauſe, wie uns ein dünnes Dienſt⸗ mädchen, welches auf unſer Läuten öffnet, mittheilt, aber wir können ja in ſeiner Abweſenheit Fräulein Apollonia Graf, der Tochter des Regenten, unſern


