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„Ja.“
„Nun wohl, wenn ſie in meinen Händen ſind, werde ich ſie zerſtören; Du beraubſt dadurch die beſtohlene Perſon jeglicher Ausſicht, das zu erlangen, was ihr zukommen ſollte, und ich bleibe fortwährend im Beſitze des mit Unrecht an mich gebrachten Eigenthums.“
„Sie ſollten bedenken, Oheim, daß die Briefe noch in meiner Hand ſiud. Die Bedingungen für deren Uebergabe habe ich noch nicht genannt.“
„Du knüpfſt ſomit Bedingungen daran? Nun, wie lauten dieſelben?“
„Aus dieſen Briefen erfährt man, daß Wilhelm Björnſtam in England verheirathet geweſen, und daß er dort Frau und Kind hinterlaſſen hat, was bisher für Alle, außer ſeinem Bru⸗ der und Kammerdiener ein Geheimniß blieb. Sjögviſt erhielt bei ſeines Herrn Tod ſeinen Abſchied von Ihnen und eine ſehr an⸗ ſehnliche Geldſumme. Er hat auch eine lange Reihe von Jahren über das geſchwiegen, was er von der Sache wußte. Aber man kann ſich doch niemals auf ein erkauftes Stillſchweigen verlaſſen. Als die Noth kam, verkaufte auch Sjögviſt das Geheimniß an die Oberlandrichterin, welche nicht geneigt war, es fernerhin gleichſam begraben ſein zu laſſen. Sie hatte nicht einmal im Sinn, ihren eigenen Namen zu ſchonen, ſondern wollte unter dem Beiſtand des Geſetzes Sie, Oheim, zwingen, dem rechtmäßigen Beſitzer oder Wilhelms Kinde das, was ihm zugehörte, zu überlaſſen. Dieß war Tante Björnſtams Abſicht; meine weicht etwas davon ab. Man kann auf verſchiedenen Wegen zu demſelben Ziel gelangen. Sjöqviſt mußte ſomit die Briefe wieder von derjenigen herſchaf⸗ fen, welche durch einen Skandal dem vaterloſen Kinde zu ſeinem Rechte verhelfen wollte. Ich glaube, dieſes Recht läßt ſich erlan⸗ gen, ohne daß man die Sache der Oeffentlichkeit preisgibt.“
„Und wie willſt Du, daß dieß zugehen ſoll?“
„Ganz einfach; Sie erfüllen nur Ihre Pflicht, Oheim.“
„Gut; und dieſe Pflicht beſteht darin, daß ich meinem Eigenthum entſage. Das, mein lieber David, bin ich nicht ge⸗ neigt zu thun. Behalte Du deine Briefe; ich will ſie nicht haben.


