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mein Ungeſtüm Sie nicht für immer abſchrecken ſollte, jemals wieder guten Rath an mich zu verſchwenden.«
„Im Gegentheil, gnädige Frau, wenn Sie mir morgen vielleicht eine Stunde widmen könnten, ſo würde ich mich freuen, Ihnen ein Mittel zu bezeichnen, durch welches Ihr Be⸗ ſitzthum und das Schloß dem Bereich jeder Gefahr enthoben werden kann, nicht blos der von einem einzigen Gläubiger drohenden, ſondern wenn auch alle zuſammen ſich vorgenom⸗ men hätten, gemeinſchaftlich die feindſeligſten Maßregeln gegen Sie zu ergreifen.
»Das läßt ſich hören!« rief der Doctor.
„Ich ſtehe zu Dienſten,« entgegnete die Baronin.
»Bei dieſer Unterredung aber,« fuhr der Notar fort, „wünſche ich, daß die Erbin von Beaurepaire ebenfalls zuge⸗ gen ſey.«
»Wozu?« fragte die Baronin ſtutzend.
„Die Einwilligung des nächſten Erben,« warf der Doec⸗ tor ein,„iſt wahrſcheinlich nothwendig, wenn Arrangements zum Vortherle der Nutznießerin getroffen werden ſollen. Doch was ſchwatze ich denn vom nächſten Erben? Joſephine iſt ja die gegenwärtige Beſitzerin.*
„Ich!* rief Joſephine mit einem Gemiſch von Erſtau⸗ nen und Schrecken.
Der Notar betrachtete mit verächtlichem Blick die kleine Familie, welche ſich nicht einmal gefragt hatte, wem das Be⸗ ſitzthum gehörte.
»Fräulein von Beaurepaire wird zugegen ſehn,« ſagte die Baronin.


