Teil eines Werkes 
4. Bändchen (1827)
Entstehung
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und Preußen, durch die bald darauf folgenden Verabre⸗ dungen mit Oeſtreich zum Kriege gegen Frankteich, in eine ſehr veraͤnderte politiſche Stellung gebracht ward. Der polniſche Reichstag ſetzte aber ſein begon⸗ nenes Werk fort, nachdem er durch neueintretende Landboten ſich vermehrt, und die Eroffnung des 1790 zweiten Reichstages ausgeſprochen hatte. Ob⸗ 16. gleich die Zahl der polniſchen Patrioten die Zahl ih⸗ Dec. rer, dem ruſſiſchen Intereſſe ergebenen, Oppoſition uͤberwog; ſo zeigten ſich doch bereits in dieſer Reichs⸗ verſammlung ſehr verſchiedenartige Anſichten, und ſelbſt uͤber Preußens Staatskunſt erklaͤrten ſich Felir Potocki und der Kronfeldherr Branicki nicht ohne Schärfe. Allein, dieſer Reibungen ungeachtet, ward am 3. Mai 1791 die neue Verfaſſungsur⸗ 1791 kunde Polens beendigt und von der Mehrheit der 3. Stimmen angenommen. Sie trug allerdings, in Mai. mehrfacher Hinſicht, das Gepräge der gleichzeitig in Frankreich herrſchend gewordenen Zeitideen; doch enthielt ſie auch Beſtimmungen, wodurch ſie ſich zu ihrem Vortheile von der rein demokratiſchen er⸗ ſten Verfaſſung Frankreichs unterſchied. Sie ſprach allerdings von Volksſouverainetät, und beſchränkte, nach der theoretiſchen Unterſcheidung zwiſchen der geſetzgebenden, richterlichen und vollziehenden Ge⸗ walt, die königliche Macht blos auf die Ausuͤbung der vollziehenden Gewalt; ſie ſtellte aber zugleich die Vertretung des Volkes in zwei Kammern auf, in der Kammer des Senats und in der Kammer der Landboten. Zugleich hob ſie die bisherige Wahl⸗ form des Regenten auf, und erklaͤrte den Thron fur einen Familien⸗Wahlthron mit der erblichen Thronfolge im ſächſiſchen Churhauſe, doch ſo, daß,

in Ermangelung der männlichen Nachfolge des Chur⸗