129 ner Frieden der weſtphäliſche Friede von neuem be⸗ ſtätigt; das teutſche Reich trat demſelben bei, und Frankreich und Rußland uͤbernahmen, als Bundesge⸗ noſſen der beiden den Vertrag abſchließenden Haupt⸗ maͤchte, die Gewaͤhrleiſtung deſſelben.
Bald nach dieſem Frieden ſtarb Maria Thereſia. 1780 Ihr folgte in der Regierung der Erblander der öſtrei⸗ chiſchen Monarchie der Kaiſer Joſeph II., der den Antritt ſeiner Regierung ſogleich mit bedeutenden Umbildungen im innern Staatsleben bezeichnete, die zum Theile hoͤchſt nöthig und wohlthätig waren, zum Theile aber auch zu raſch erfolgten, und in mehrern Staaten der Monarchie, namentlich in Belgien und Ungarn, Unzufriedenheit erregten. Wenn Joſeph II. bei dieſen raſchen Neuerungen die kraftvolle Thatigkeit Friedrichs in Hinſicht der durch ihn bewirkten Verjuͤngung des innern Staatslebens in der preußiſchen Monarchie im Auge behielt; ſo uͤberſah er nur den einzigen wichtigen Unterſchied zwiſchen Oeſtreich und Preußen, daß in Branden⸗ denburg⸗Preußen alles zu einer zeitgemaͤßen Fort⸗ bildung vorbereitet und reif geworden war, und daß Friedrich weder mit einem mächtigen und vielver⸗ zweigten Prieſterſtande, noch mit bedeutend bevor⸗ rechteten Standen zu kämpfen gehabt hatte. Be⸗ ſonders waren es die Belgier, die durch Joſephs Neuerungen vielfach gereizt und erbittert wurden. Denn die großen Vorrechte, welche, ſeit den Zeiten der burgundiſchen Herzoge, zu deren Erbgute Bel⸗ gien gehoͤrt hatte, den einzelnen belgiſchen Provinzen zuſtanden, ſuchte Joſeph zu beſchraͤnken, weil er Gleichmäßigkeit und Vereinfachung aller Verfaſ⸗ ſungs⸗ und Verwaltungsformen in der Geſammt⸗
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