Teil eines Werkes 
3. Bändchen (1827)
Entstehung
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Füͤrſten dieſes Hauſes, in Hinſicht der Erweiterung ihrer Macht und der Abrundung ihrer Staaten, durch vollige Erwerbung benachbarter Länder, oder durch die Anerkennung der bohmiſchen Lehnshoheit von den Nachbarſtaaten gedacht. Keiner unter den Luxemburgern verſtand dieſe Staatskunſt beſſer, als Karl IV., der zugleich die Krone Teutſchlands trug. Bereits hatten, nach dem Ablaufe von vierzig Jah⸗ ren, ſämmtliche damalige in Schleſien regierende Fuͤrſten, theils freiwillig, theils durch die Ueber⸗ macht Boͤhmens genoͤthigt, die boͤhmiſche Lehnsho⸗

1355 heit anerkannt, als Karl IV. im Jahre 1355, mit Einwilligung des Churfuͤrſtencollegiums in Teutſch⸗ land, ganz Schleſien dem boͤhmiſchen.

Lehnsverbande, und zugleich mit Boͤhmen dem teutſchen Reicheeinverleibte. Zwar verſuchte Polen, beleidigt durch dieſe bedeutende Verſtaͤrkung der Staatskraft Boͤhmens, in einem gegen Karl IV. eroffneten Kriege, die vorigen Abhaͤngigkeitsverhält⸗ niſſe Schleſiens von Polen wieder zu erringen; allein

1356 der Sieg blieb dem Kaiſer, und der Koͤnig Kaſimir

von Polen mußte in zwei mit Karl abgeſchloſſenen Vertragen fuͤr immer auf Schleſien verzichten.

Ob nun gleich Schleſiens innere Geſtaltung und aͤußere Sicherheit durch den maͤchtigen Schutz Boͤh⸗ mens gewann; ſo gehoͤrte Schleſien doch nur for⸗ mell zu dem teutſchen Reiche, weil Boͤhmen und Schleſien weder Sitz und Stimme auf den teut⸗ ſchen Reichstagen erhielten, noch auch ſpäter in die teutſchen Reichskreiſe aufgenommen wurden. Von großer Wichtigkeit war es aber, daß, nach der auf Boͤhmen uͤbergegangenen Otertehushohet uͤber

Schleſien, der Koͤnig von Böhmen die im Manns⸗

ſtamme erlbſchenden ſchleſiſchen Furſtenthuͤmer als