Teil eines Werkes 
3. Bändchen (1827)
Entstehung
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kammern in den einzelnen Provinzen unter, um die beſtimmte Ueberſicht uͤber die Geſammtheit der da⸗ hin gehörenden Verwaltungszweige zu vereinfachen und zu erleichtern. Daß er aber auch die von ſei⸗ nem Großvater, mit richtigem Blicke in die Zukunft, an der Kuͤſte Afrika's begruͤndete Kolonie Friedrichs⸗ burg an die Hollaͤnder verkaufte, lag theils in der fehlerhaften Verwaltung des Marine- und Kolonial⸗ weſens unter der vorigen Regierung, theils in dem unverkennbaren niedern Standpuncte, auf welchem noch zu ſeiner Zeit Gewerbsweſen und Handel in der preußiſchen Monarchie ſtanden. Denn, nach einem aus der Geſchichte und Staatswirthſchaft mit Nothwen⸗ digkeit hervorgehenden Geſetze, kann in keinem Staate das Gewerbsweſen in Manufacturen und Fabriken gedeihen, dem nicht die Capitale aus dem rei⸗ 3 nen Ertrage des zur Bluͤthe erhobenen Ackerbaues . zur Unterlage dienen; und eben ſo kann nur dann der Handel ſich erheben, wenn ſein Stuͤtzpunct auf den, aus dem reinen Ertrage des Gewerbsweſens hervorgehenden, Capitalen beruht. Kein guter Wille

der Regierung, keine Geldunterſtuͤtzungen der Fuͤr⸗

ſten bei Anlegung neuer Manufacturen und Fabri⸗

ken, keine neuerrichteten Meſſen, keine Anleihe im

Auslande, um fremdes Geld in Umlauf zu bringen,

keine Ein⸗ und Ausfuhrverbote, keine Grenzſperren

koͤnnen das erſetzen, was blos die Folge der, im

Inlande durch die Bluͤthe des Ackerbaues und des Gewerbsweſens ſelbſt erzeugten, Capitale ſeyn kann. Gluͤcklicherweiſe waren die gleichzeitigen Ereig⸗ niſſe in der Mitte des europäiſchen Staatenſyſtems der, von Friedrich Wilhelm dem erſten dem innern Staatsleben gegebenen, neuen Geſtaltung und ſei⸗ ner eigenen friedlichen Geſinnung guͤnſtig. Bald