Teil eines Werkes 
3. Bändchen (1827)
Entstehung
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Geiſt, der dieſen Formen Gehalt und Kraft geben ſollte, und deshalb ward der Staat unter ihm kein lebensvoller, zeitgemäß fortſchreitender Organis⸗ mus, ſondern nur eine mit Puͤnctlichkeit eingerichtete und in ſteter Ordnung erhaltene Maſchine. Er be⸗ handelte, wie ſein Sohn ſehr wahr von ihm ſagte, den Staat nach demſelben Maasſtabe, wie das Heer*).

Bei dieſer individuellen Richtung Friedrich Wil⸗ helms durfte es nicht beftemden, daß, ungeachtet aller Ordnung, Einheit und Strenge, die er auf die Verwaltungsformen der Gerechtigkeitspflege, der Finanzen und des Militairs uͤbertrug, dennoch al⸗ les, was nur an dem Lebenshauche der Freiheit ge⸗ deiht, das Gewerbsweſen, der Handel, die Wiſſen⸗ ſchaft und die Kunſt, waͤhrend ſeiner Regierung blos kuͤmmerlich gepflegt ward, und nicht den Wohl⸗ ſtand und Reichthum des Volkes zum groͤßern rei⸗ nen Ertrage ſteigerte, ſo richtig auch an ſich meh⸗ rere von ihm befolgte ſtaatswirthſchaftliche Grund⸗ ſätze waren. So ſetzte er jedes Lehnspferd auf eine jaͤhrliche Abgabe von vierzig Thalern, bewilligte aber zu gleicher Zeit die Erblichkeit der Lehen. So verwandelte er den Erbpacht der Domainen in einen Zeitpacht. So uͤbertrug er jedem ſeiner Miniſter einen beſondern Zweig der Staatsverwaltung;denn ſchon als Kronprinz hatte ihn die Premierminiſter⸗ ſchaft waͤhrend ſeines Vaters Regierung abgeſtoßen. Die Begruͤndung des Generaldirectoriums fuͤr das Finanz⸗ und Kriegsweſen war ſein Werk, und dieſem ordnete er die Kriegs⸗ und Domainen⸗

*) Friedrich II. in ſ. Memoiren Thl. 4.—„gou- vernant son 6tat par les memes loix, que son armée.“