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ſie aus dem kühnheider Gerichtsgefängniß entwichen ſei, und bat dahin zurückkehren zu dürfen. Der Amt⸗ mann erſtaunte über ihre Enthüllung und ward zum innigſten Antheil an ihrem Geſchick hingeriſſen. Ohne weiteres von ihrer Schuldloſigkeit überzeugt, ſchrieb er dem Gerichtshalter von Kühnheide einen Brief, worin er dieſe Ueberzeugung ausſprach und ihm die Gefangene, die ſich freiwillig ſtellte, nachdem ſie eine edle That vollbracht und der Juftiz wie der öffent⸗ lichen Sicherheit einen großen Dienſt geleiſtet, aufs wärmſte empfahl. S
Der Gerichtshalter hatte ſchon ſeinerſeits Maß⸗ regeln zur Verfolgung der geflohenen Inkulpatin er⸗ griffen. Der Steckbrief war entworfen, und Männer waren ausgeſchickt, ſie zu ſuchen. Es wurmte ihn, daß er nicht auch die Tortur in Bereitſchaft ſetzen durfte, die Gefangene nach ihrer Einbringung ſofort zum Geſtändniß ihrer Schuld zu bringen und ſo der Un⸗ terſuchung ſchnell ein Ende zu machen. Aber die Ge⸗ richtsherrin hatte ihm den Gebrauch der Tortur ſtreng unterſagt.
Wie erſtaunte der eifrige Mann, als Dore ohne ein Geleit vor ihn trat und ſich, unter Uebergabe des Briefes von dem lauterſteiner Amtmaun, frei⸗ willig ſtellte. Und wie erſchrak der Sekretär, der dabei


