207 Zwölftes Rapitel. Deſterreich.
Nun hatte der Gerichtshalter und wer wie er die arme Dore verachtet und beargwohnt hatte, doch Recht. Jener war ſchon geſtern Abends von Marienberg gekommen und begann bei früher Zeit den Prozeß wider die Gefangene einzuleiten. Die Zeugen wurden abgehört und ihre Ausſagen umſtändlich zu Protokoll gebracht.
Der Gerichtshalter brachte das Protokoll zu Mittag mit zur Gräfin, wo auch der von dem Vor⸗ fall tief ergriffene Magiſter Theophilus zugegen war. „Da leſen Sie einmal, Magiſterchen,“ ſagte erſterer, dieſem das Protokoll mit triumphirender Miene über⸗ gebend. Theophilus durchflog es. Da lagen allerdings fürchterliche Inzichten vor, Inzichten, denen er nichts entgegenzuſetzen vermochte als ſeine moraliſche Ueber⸗ zeugung von der Unſchuld der Angeklagten. Aber dieſe Ueberzeugung war auch unerſchütterlich, mochte er noch ſo allein damit ſtehen, denn ſelbſt die Gräfin war von den vorhandenen Inzichten gefangen. Theo⸗
philus kannte die Gerechtigkeitspflege ſeiner Zeit zu
gut und er hatte zu viele Beiſpiele von Juſtizmorden


