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von Throl, auf brandenburgiſch⸗böhmiſcher Seite Biſchof Bruno von Olmütz und Otto mit dem Pfeil, Markgraf Otto's Vetter, erwählt und dieſen der Erzbiſchof von Salzburg zum Obmann gegeben. Das Schiedsgericht einigte ſich über die faſt unveränderte Annahme des von Sezema unterbreiteten Entwurfes, und es kam darauf⸗ hin ein Vertrag zu Stande, nach welchem 1) Markgraf Otto der Lange die Vormundſchaft über König Wenzel II⸗ und deſſen Schweſtern und die Regierung in Böhmen für die nächſten fünf Jahre übernehmen, 2) dem Kaiſer Rudolf zum Erſatz der Kriegskoſten das Markgrafthum Mähren auf ebenſo lange Zeit überlaſſen und 3) König Wenzel II. mit des Kaiſers Tochter Guta und deſſen Sohn Rudolf mit Wenzel's Schweſter Agnes vermählt werden ſollte— eines vierten, für unſere Geſchichte gleich⸗ giltigen Punktes nicht zu gedenken. Die Wietnſen der Witkowetze und Genoſſen in den vorigen Stand ward gewährleiſtet und zugleich beſtimmt, daß dieſe wie alle innern Angelegenheiten Böhmens auf einem dem⸗ nächſt einzuberufenden Landtage geordnet werden ſollten.
Wohl gedachte die Königin, als ihr dieſer Vertrag zur Anerkennung vorgelegt ward, mit ſchwerem Herzen der Möglichkeit, daß die durch denſelben beſtimmte Vor⸗ mundſchaft leicht die Boffnn, welche Zäwis auf ihr Erziehungswerk an dem jungen König ſetzte, vereiteln


