bergsdorf ausgerüſtet, konnte er ſich ſchon den folgenden Tag auf den Weg dahin machen und Doris ihre Maler⸗ geräthſchaften ſammt der Skizze des Schlachtfeldes von Roßbach und andern Hilfsmitteln zu ihrem Werke mit⸗ nehmen.
Das Schreiben des Grafen an den Gerichtsdirector lautete kurz:
„Mein lieber Herr Gerichtsdirector!
Zu meinem großen Befremden höre ich, daß die berühmte Malerin Doris von Dresden von Ihnen we⸗ gen Verdachts des Kindesmordes in Unterſuchung genom⸗ men worden. Ich will nun zwar den Lauf der Gerech⸗ tigkeit in keiner Weiſe ſtören, erwarte aber, daß man die Inculpatin mit aller ihr gebührenden Rückſicht behandeln werde. Da vermuthlich die Freibergsdorfer Gerichts⸗ gefüngniſſe nicht beſſer ſind, wie anderswo, ſo werden Sie die Malerin nicht in ein ſolches Loch ſperren, ſondern ihr eins der leerſtehenden Zimmer im Herrenhauſe mit der nöthigen Bequemlichkeit anweiſen, wo ſie ihrer Kunſt nach Gefallen obliegen kann. Solches iſt der feſte Wille Ihres wohlmeinenden
Gr. Wartensleben.“
Einer ſo beſtimmten Willensäußerung ſeines Ge⸗ richtsherrn hatte der Gerichtsdirector nichts entgegen⸗ zuſetzen. Er begab ſich ſofort ſelbſt mit Theophilus zu


