Teil eines Werkes 
3. Band, Des Holländers Heerd : 1. Theil (1838)
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Stand ſetzt, auf Koſten aller Uebrigen ſeines Geblütes und Stammes in ungemeſſener Ueppigkeit zu ſchwelgen. Dieſes Zugeſtändniß war von Seiten der jüngern Brü⸗ der eher freiwillig, als daß der altere einen Anſpruch darauf machte. Auch war es in jener frühen Zeit unſeres erblühenden Landes bei Leuten, welche Kinder hatten, nicht allgemeine Sitte, ein Teſtament zu machen; und, ſo wunderſam es auch ſcheinen mag, es gab weniger Erbtheilungsproceſſe, als jetzt, wo man ſo große Sorg⸗ falt auf die Vertheilung der Ländereien verwendet, daß gewöhnlich drei oder vier Gerichtshöfe, ſechs oder acht Advokaten und eine gleiche Anzahl von Jahren nöthig ſind, um das Orakel auszulegen. Ich würde auch ſtau⸗ nen, wenn es anders wäre, denn ich hörte einſt einen berühmten Anwald behaupten, man könne in keiner Sprache der Welt drei Wörter an einander fügen, welche nicht drei verſchiedene Auslegungen zuließen. Hier bedurfte es jedoch der Vermittelung von Fremden nicht; die Kin⸗ der kannten die Wünſche ihrer Eltern und fügten ſich den⸗ ſelben meiſtens ohne Murren.

Die Schlichtung der Angelegenheiten der Familie Vancour kam wirklich ohne Zuziehung eines Advokaten zu Stand, theils vielleicht deßwegen, weil ein Mann die⸗ ſes Gelichters nicht näher als hundert und ſechszig Mei⸗ len zu finden war zu New⸗York nämlich. Nach Pli⸗ nius beſtand Rom fünfhundert Jahre ohne einen Arzt; ſo unglaublich dieſe Thatſache auch ſcheinen mag, ſo kommt

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