Teil eines Werkes 
2. Bändchen (1820)
Entstehung
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XXVII

ben, und in öffentlichen Krankenanſtalten könnte der Staat manchen Apothekerzettel in der Taſche behalten, wenn der Spitaldiener oder Kranken⸗ wärter als Vorträumer der Arzeneien anzuſtellen wäre, und man nichts in der Apotheke zu machen brauchte. Oder man könnte auch der Staatskaſſe (wie ſchon jetzt, aber ohne Vortheil der Kranken geſchieht) Arzeneien anſetzen, die gar nicht gege⸗ ben worden, ſondern nur geträumt.— Die Ekel⸗ kur, die mancher Arzt oft bei Wachenden ohne ſeine Abſicht durch ſein Aeußeres macht, könnte er bei Schlafenden, wo es nöthig, durch ſein In⸗ neres ausführen; und ſo würden ſich die Jünger des Aeſkulaps, den ſchon die Griechen den Traum⸗ ſender genannt, ſich des Meiſters durch die Träu⸗ me würdig zeigen, die ſie uns unmittelbar und ohne Druckpapier vormachten. Ja, ob man nicht auf Schiffen und in Feſtungen, wo zuweilen die Arzeneien ausgehen, ſtatt dieſer die Apotheker ſel⸗ ber verſchreiben könnte, da ihre treffliche Einbild⸗ kraft gewiß ohne Kräuter gute Brech⸗ und Ab⸗ führmittel machen könnte: dieß würde bald die Zeit lehren, nebſt den erforderlichen Nächten⸗.