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Thyrnau zu ſeinem Troſte wenigſtens einen Andern als den Herrn Caſtiglione Paſterau erkannte. 3
Er hatte eine ſchöne ausgezeichnete Geſtalt, ein edles ſtolzes Geſicht, in welchem der Ernſt an hochmüthige Strenge grenzte; aber auf den erſten Blick wußte Thyrnau, er habe von
dieſem nichts Gemeines zu befürchten, und dies machte ihm
ſeine Erſcheinung zu einer wahren Wohlthat.
Der Offizier ſchien, als er zu Thyrnau und dem bleichen ſchlafenden Kinde an ſeiner Bruſt hintrat, einen Augenblick von der ausgezeichneten Perſönlichkeit Beider überraſcht zu ſein, aber der Vorſatz einer ſtolzen Selbſtbeherrſchung ließ ihn ſchnell über dieſen Eindruck ſiegen. 2
„Iſt das der Mann?“ fragte er mit kurzer ernſter Weiſe den Begleiter—„den Ihr vorgebt unter dem Namen des Ad⸗ vokaten Thyrnau, als Gefangenen in den Gewahrſam der Feſte Karlſtein bringen zu ſollen?“
„Ja, gnädiger Herr!“ erwiederte Jener—„ich kann bei meinem Dienſteid ſchwören, daß ich zu dem Privat⸗Polizei⸗ Büreau Sr. Excellenz des Staatskanzlers Grafen von Kaunitz gehöre, daß ich dieſen Geleitsſchein daher bekam, der mir als Regierungsboten auch die Thore des Karlſtein öffnete.“
„Daß Ihr dazu gehört, iſt bereits erwieſen, davon iſt nicht mehr die Rede, eben ſo daß Euch von allen Behörden in den zu paſſirenden Städten und Plätzen bei der Begleitung des gefangenen Advokaten Thomas Thyrnau der nöthig ſcheinende Vorſchub geleiſtet werden ſoll, dies enthält Euer Geleitsſchein — Ihr habt die Eintrittskarte überdies, die Euch die Thore der Feſte Karlſtein öffnet; aber dieſe enthält nichts von Euren Gefangenen, und ohne alle Inſtruktionen hierüber, wie Ihr ſeid, müſſen Seine Gnaden der Herr Gouverneur ſich entſchieden weigern, ein feſtes königliches Schloß, welches wie der Karl⸗ ſtein zu den ehrenvollſten Dienſtſtellungen des Landes gehört


