Teil eines Werkes 
8. Band, Thomas Thyrnau : 2. Theil (1855)
Entstehung
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beſtimmen ihm fünf Jahr dieſer Strafe. Dabei iſt es unſerer Wahl genehm, ihn auf dieſe fünf Jahr nach dem Karlſtein in Böhmen zu verweiſen werden dem Gouverneur deſſelben ſeine Inſtruktionen zukommen laſſen und iſt ihm anſtändiges Geleit dahin zu geben!

Der Reichsfürſt von S. wird unſern Beſcheid durch uns ſelbſt erfahren.

Niemand vielleicht als Frau Gutenberg hätte ſagen können, was in der Audienz vorſiel, die darauf die Kaiſerin mit beſag⸗ tem Fürſten hatte. Als er über die Vorzimmer zurückkehrte, war kein Zollbreit an ihm von anderer als dunkelrother Farbe, ſelbſt das Auge ſchimmerte, wie es ſchien, aus Blut hervor. Er ließ den Kopf auf die Bruſt hängen und erwiederte die neu⸗ gierige Höflichkeit der Hofleute mit einem dumpfen Grunzen, und da einige bedienſtliche Perſonen bei Gelegenheit nach dem Hotel gingen, in welchem er abgetreten war, ſahen ſie mit großer Eile Reiſeanſtalten treffen, und am andern Tage meldete die Polizei ſeine Abreiſe.

Mit verweinten Augen, aber Jeden mit dem Ausdruck des Glückes anlächelnd, ging am ſelben Morgen die Prinzeſſin Thereſe zur Kaiſerin ſie hatte ſchon die Abreiſe erfahren. Jeder freute ſich, daß die ſchöne Dame damit, wie zu hoffen ſtand, von dem allgemein verhaßten Fürſten erlöſt war denn einige Wochen früher, als dieſer im Geheim ſeine erſten Ent⸗ deckungen gemacht, hatte ſich das Gerücht verbreitet, die Kai⸗ ſerin habe der Prinzeſſin befohlen, ihr leichtſinnig gegebenes Wort dem Fürſten zu halten.

Als das Schlafzimmer der Kaiſerin ſich aufthat, fühlte ſie wohl, ſie habe noch einen Sturm zu beſtehen, denn ihre hohe Muhme ſchaute von den vor ihr liegenden Papieren auf und ſogleich wieder darauf nieder, ohne die Prinzeſſin zu grüßen. Aber die Gutenberg ſaß hinter der Kaiſerin und ftiſirte auf einem