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aufräumen laſſen— wogegen Dir zum Grauen jedoch noch genug Veranlaſſung bleiben wird, da ich auf's Beſtimmteſte verboten habe, den übrigen Theil des Schloſſes anzurühren— bis auf die äußeren Repa⸗ raturen der Dächer, Thüren und Fenſter. Den lin⸗ ken Flügel mußte ich bis auf Dachbefeſtigungen auch hiervon ausnehmen, denn dieſer ſteht unter einer beſonderen Autorität, die ich zu reſpektiren habe an⸗ geloben müſſen in dem ganzen umfange, wie dies mein Oheim zu thun ſich gelobt hatte. Dieſe Auto⸗ rität iſt eine alte Fran, welche ihr Leben in dieſem Schloſſe, und ſeit einigen fünfzig Jahren in dieſem Flügel, oder vielmehr in einer kleinen Behauſung vor demſelben zubringt, welche Niemand den Einlaß ge⸗ ſtattet und von Niemand dazu gezwungen werden kann,— ſo daß von allen, die dort leben, ſich Nie⸗ mand rühmen darf, das Innere dieſes geheimnißvollen Ortes betreten zu haben. Bevor ich die Güter über⸗ nahm, hauſte ſie und ein alter Kaſtellan in dieſem Schloſſe, und es war die höchſte Zeit, daß eine andere Macht dort einſchritt, da das alte Schloß, ſo feſt und
faſt unverwüſtbar es auch erbaut iſt, doch bei der
gänzlichen Vernachläßigung, die es, wie alle übrige Beſitzungen, erleiden mußte, allgemach immer* fälliger zu werden begann.“
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