Teil eines Werkes 
2. Band (1861)
Entstehung
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ßen, der ihn vollzieht. Die chriſtliche Kirche aber kann und darf Niemanden verſtoßen und von ſich ausſchlie⸗ ßen, der ſelbſt ſich ihr naht und kein anderes Verbre⸗ chen auf ſich geladen, als daß er unterthan geweſen ſeiner Obrigkeit! Wenn er nach dem Sakrament be⸗ gehrt, ſo muß es ihm gereicht werden er darf nicht durch ſein Amt oder gar durch ſeine Geburt exkommunicirt ſein für ſein ganzes Leben.

Wenn du auch ſchon recht haben magſt ent⸗ gegnete Erhardwie willſt du es anfangen zu dem Biſchof zu dringen als Abgeſandter des Nach⸗ richters oder als Baubruder?

Als Baubruder, wenn du willſt oder auch als Ulrich Wüll, genannt von Straßburg! antwor⸗ tete Ulrich mit einem Lächeln, das einen Anflug von Stolz hatte,der Schenk von Limburg iſt ſelbſt ein freier Maurer und Mitglied der Bauhütte zu Re⸗ gensburg und mir längſt ein werther Gönner. Er iſt ein Beſchützer aller Künſtler und der Kunſt, der Bau⸗ kunſt aber zumal. Als ich in der Bauhütte zu Regens⸗ burg am Dom mitarbeitete, war es zur Zeit des Reichstages, zu dem auch Georg IIM. mitgekommen. Meine Arbeit am Portale hatte zuerſt ſeine Aufmerk⸗ ſamkeit erregt mehr als durch die kunſtgerechte Ausführung durch die Idee, welche ihr zu Grunde