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mitzutheilen, daß ſie morgen, oder wenn man dies zu raſch für die häusliche Einrichtung finden ſollte, in vier⸗ zehn Tagen das Haus verlaſſen werde, um den Ihrigen nicht mehr zur Laſt zu fallen und ſich ſelbſt eine Exi⸗ ſtenz zu gründen, die vielleicht auch ihre Zukunft ſichern werde: ſie hatte erfahren, daß die Beſitzerin einer pho⸗ tographiſchen Anſtalt, Frau Reichmann, eine gebildete Gehülfin ſuche und daß ſie dieſe Stelle erhalten habe, da beſondere Vorkenntniſſe außer franzöſiſcher Sprache, ein wenig Zeichnen und allgemeiner Anſtelligkeit nicht von ihr verlangt würden. Vorerſt war nur eine Prö⸗ bezeit von vier Wochen dazu beſtimmt. Der Gerichtsrath war über dieſen Entſchluß ent⸗ rüſtet; er hielt deſſen Ausführung gar nicht für möglich. Die Schweſter eines Gerichtsrathes, ſeine Schweſter, die Tochter des angeſehenen Geheimrathes Ahlhorn die Gehülfin einer Photographin— eine Stellung ſo zu ſa⸗ gen im Dienſt des Publicums, in einem öffentlichen Geſchäft und in derſelben Stadt mit ihm— was wäür⸗ den die Leute dazu ſagen! Es war eine Schmach, die ſeiner Familie nicht angethan werden durfte. Er ſprach dagegen, wollte es nicht zugeben— Minette aber, der in dieſen Tagen mühſam zurückgehaltenen Aufregung jetzt endlich Luft machend, ſah in dieſem Vorſchlag nur eine Drohung von Felicitas, an deren Ausführung ſie gar nicht glaubte. Und im gehäſſigſten Ton ent⸗
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