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Macbonalbs Verſtand hinlaͤnglich uͤber ihr Ge⸗ ſchlecht erhaben, ſich fuͤr berechtigt zu halten, jene Regeln des Wohlſtands, jene Meinungen der Welt, welche die Handlungen untergeordneter Weiber beſtimmen, verachten zu koͤnnen; doch ſie war nicht weiſe genug die Rothwendigkeit, Liebenswürdigkeit und wohlthätige Nätzlichteit des Fuͤgens unter dieſen Zwang einzuſehn. Sie fühlte in ihrer eingebildeten Kraft der Selbſt⸗ ſtaͤndigkeit, daß ihre Unſchuld und Reinheit, durch Geiſtes⸗Stäͤrke unterſtuͤtzt, des ſchutzen⸗ den Beiſtands der gewöhnlichen Formen der Ge⸗ ſellſchaft nicht beduͤrfe. Allein ſie empfand nicht, daß eben dieſe Formen, da ſie zur Be⸗
wahrung jener Frauen dienen, die durch ihre
Schwaͤche der Gefahr ausgeſetzt ſind, um ſo mehr von denen beobachtet werden muͤſſen, die am Geiſt ſich über andre erheben, damit ihre weniger begabten Schweſtern nicht durch das


