Teil eines Werkes 
2. Bändchen (1827)
Entstehung
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es Schriften, voll giftiger Beſchulbigungen wider

Fihn; diejenigen aber, welche fuͤr ihn ſprachen, wur⸗

den verboten. Endlich folgte eine foͤrmliche Unterſu⸗ chung ſeiner ganzen Staatsverwaltung und der Pro⸗ zeß wurde ihm gemacht. Er fiel, aus Gram uͤber die Unzahl von Kraͤnkungen, in eine ſchwere Krankheit, von der er nur muͤhſam, durch die Kunſt der ge⸗ ſchickteſten Aerzte, wieder geheilt wurde; und als⸗ bald nahmen auch die Verhoͤre wieder ihren Fort⸗ gang. So wie die bekannte Verſchwoͤrungsgeſchichte in ganz anderem Lichte nun hingeſtellt und die Hin⸗ gerichteten als Opfer der Bosheit des Miniſters er⸗ klaͤrt wurden; ſo wagten es auch die Jeſuiten, ſich wieder dem Throne zu naͤhern und um Ueberpruͤ⸗ fung des wider ſie gefuͤhrten Prozeſſes zu bitten. Am 23. Mai 1781 rathſchlagte die Unterſuchungs⸗ kommiſſion uͤber Pombals Schickſal, und die Koͤni⸗ gin erklaͤrte in einem Dekrete(vom 46. Auguſt d. J.), daß der Marquis zwar ſchuldig erfunden worden ſey und eine eremplariſche Strafe verdient habe; jedoch wolle ſie dieſelbe, in Anbetracht ſeines hohen Alters und ſeiner ſchwaͤchlichen Geſundheit, nicht nach der Strenge vollziehen, ſondern vielmehr Gnade fuͤr Recht ergehen laſſen. Er wurde daher bloß auf 20 Meilen von der Hauptſtadt verbannt, uͤbrigens der Krone und allen beleidigten oder beſchaͤdigten Unter⸗ thanen derſelben die ganze Summe von rechtlichen Huͤlfsmitteln gegen ihn und ſeine Familie vorbehal⸗ ten. Auf ſeinen Guͤtern ſtarb der Verbannte, 85 Jahre alt, am 7. Mai 1782.

Die fernere Regierung von Donna Maria Francisca war, durch mamnichfache Irrthuͤmer

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