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auch tauſendmal Regimentsarzt, halten ſich für be⸗ rechtigt, um Fräulein von Krug zu freien.
Ich weiß wirklich nicht, ob ich über eine ſolche Zudringlichkeit mich ärgern oder lachen ſoll, aber ich habe bereits zu viele Worte auf dieſe lächerliche An⸗ maßung verſchwendet.
Sie haben durch Ihre Liebe und die damit ver⸗ knüpften heimlichen Zuſammenkünfte einen Schatten auf die Ehre meiner Tochter geworfen. Sehen Sie, das iſt eine ſchlechte, eine gemeine Handlung. Ich verbiete Ihnen deshalb, für die Zukunft eine ge⸗ heime Verbindung mit meiner Tochter zu unterhal⸗ ten, ſofern..
— Belieben Ew. Gnaden vielleicht die Drohung auszulaſſen,— fiel der Doktor mit edler Würde ein.— Drohungen paſſen für Kinder, nicht für Männer. Was mich beſonders betrifft, ſo ſind dergleichen ganz über⸗ flüſſig, denn jede heimliche Berührung zwiſchen mir und Albertine hat ſchon ſeit zwei Wochen aufgehört und wird nicht wieder angeknüpft werden. Ich werde mich ihr nicht nähern, bevor ich ein Recht habe, es zu thun.
Das mit Recht Tadelnswerthe, welches darin liegt, daß ich durch meine Liebe in irgend einer Weiſe einen Schatten auf die edle Perſönlichkeit Al⸗ bertinens geworfen, habe ich längſt eingeſehen und, ſo weit möglich, gut zu machen geſucht. Das Be⸗ wußtſein dieſes Verſehens iſt die einzige Veranlaſſung zu der Strafe geweſen, welche ich mir ſelbſt aufer⸗ legt, mich Albertinen nicht zu nähern, ihr auf keine Weiſe nahe zu kommen, bevor ich im Stande bin, es als Freier zu thun.
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