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den würde. Durch dieſe ſonderbare Klauſel bezeugte die Verſtorbene abermals, welch einen hohen Werth ſie auf die beharrliche Erhaltung eines feſt beſtimmten Sparpfennigs gelegt hatte.
Welch' ein Glück für Auguſte, daß ſie dem weiſen Rathe ihres Großvaters Folge geleiſtet und den Ankauf eines Ka⸗ narienvogels noch hinausgeſchoben hatte!
Das Teſtament beſagte ferner, daß, wenn die Sparbüchſe nicht in richtigem Zuſtande befunden würde, jenes Haus der ſtädtiſchen Sparkaſſenanſtalt zufallen ſollte, und deren Vor⸗ ſteher waren es geweſen, welche die mürriſchen Geſichter ge⸗ zogen hatten, als ſie bei der angeſtellten Unterſuchung die Sparbüchſe als unverſehrt hatten anerkennen müſſen. Von dem Miethzinsertrage des Hauſes ſollte Auguſtens Erzie⸗ hung beſtritten, der Ueberſchuß davon aber für jene zinsbar angelegt werden. Der Notar, welcher das Teſtament auf⸗ geſetzt hatte, und zugleich zu deſſen Vollſtrecker ernannt wor⸗ den war, beſtimmte die Höhe von Auguſtens Erziehungs⸗ koſten in der Weiſe, daß das Mädchen nicht nur leiblich gut verpflegt, ſondern auch geiſtig gebildet werden und deren Großvater zugleich ein ſorgenfreies, angenehmes Leben auf ſeine alten Tage führen konnte. Der Notar, welcher für ſeine Bemühung 800 Thaler erbte, gönnte die reiche Erbſchaft lieber einem armen tugendhaften Kinde als jener ſtädtiſchen Sparanſtalt, die ohnehin ſchon reich genug war. Daher ſein Lächeln bei den grämlichen Mienen der Sparkaſſenvor⸗ ſteher und ſein freundliches Augenzwinken gegen Auguſten, als deren Sparbüchſe unverſehrt befunden worden war. Die drei Invaliden zogen zuſammen in Auguſtens er⸗


