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Bei näherer Unterſuchung muß dieſe Behauptung auch noch aus anderen Urſachen zu Boden fallen. Sie findet ſich nicht unter den Gründen, welche William bei ſeinen Geſandtſchaften an Harold anführt; ſie beruht vornämlich auf der Autorität Wilhelms von Poitiers, der, obwohl ein Zeitgenoſſe und in einigen rein normänniſchen Punkten ein guter Gewährsmann, in Allem was ſich auf die Engländer bezieht, ſogar in den beglaubigtſten anerkannteſten That⸗ ſachen die größte Unwiſſenheit an den Tag legt. Selbſt mit den Geiſeln be⸗ begeht er die auffallendſten Verſtöße: er ſagt, Edward habe ſie mit Bewilli⸗ gung ſeiner Edlen geſchickt und Robert, Erzbiſchof von Canterbury, habe ſie begleitet. Nun war aber dieſer bei Godwin's Rückkehr ſo ſchnell er konnte aus England entflohen, und war, bevor die Geiſeln überſchickt wurden, ja ſo⸗ gar noch ehe der Witan, der Edward mit Godwin ausſöhnte, ſich verſam⸗ melt hatte, halb ertrunken in der Normandie angelangt. Er ſagt, William habe Harold ſeinen jungen Bruder zurückgegeben, während es Haco der Neffe war, welcher zurückgegeben wurde; denn wir wiſſen aus normänniſchen wie aus ſächſiſchen Chroniken, daß Wolnoth erſt nach des Eroberers Tode freige⸗ laſſen und von Rufus aufs Neue eingekerkert wurde. Seine Parteilichkeit läßt ſich daraus beurtheilen, daß er verſichert, erſtlich: William habe keinem Nor⸗ mannen Etwas geſchenkt, was ungerechter Weiſe einem Engländer abgenom⸗ men worden, und zweitens, Odo, deſſen ſchauerliche Bedrückung ſogar den König empörte, habe an Gerechtigkeit nicht ſeines Gleichen gehabt und alle Engländer haben ihm willig gehorcht.“
So dürfen wir dieſe Behauptung als an ſich ſelbſt gänzlich grundlos ver⸗ laſſen, ohne die direkten ſächſiſchen Gewährsmänner gegen ſie anzuführen.
Drittens— Edward habe William die Krone durch Teſtament vermacht.
Von allen drei Behauptungen ſcheint der normänniſche Eroberer auf dieſe allein einen poſitiven Anſpruch gegründet zu haben.* Wo war aber dann
* Man glaubt, in einer ſeiner Verfaſſungen habe er ſich auf dieſes Ver⸗ mächtniß bezogen:„Devicto Haroldo rege cum suis complicibus, qui mihi regnum prudentia Domini destinatum et beneſficio, concessionis Domini et cognati mei gloriosi regis Edwardi concessum conati sunt auferre.“(Nachdem König Harold und ſeine Mitverbrecher beſiegt ſind, welche das durch Gottes Weisheit mir beſtimmte und durch ſeine wie meines Vetters des ruhmreichen Königs Edward Gnade verwilligte Reich mir vorzuenthalten wagten.) Forentina. A. 3. Allein William's Wort iſt keineswegs zuver⸗ läſſig, denn er beſann ſich nie einen Augenblick, es zu brechen, und ſogar obige Verſicherung drückt nicht aus, daß ihm das Reich durch dward's Teſtament hinter⸗ laſſen, ſondern blos, daß es ihm beſtimmt und gegeben worden— welche Worte vielleicht einzig aus dem früher erwähnten Verſprechen Edward’s vor ſeiner Lhronbeſteinina hervorgehen. Dieſes Verſprechen mag wohl in den erſten Jahren ſeiner Regierung durch einige Botſchaften verſtärkt worden ſeyn, wobei der normänniſche Erzbiſchof von Canterbury die Rolle des Hauptin⸗ triguanten geſpielt zu haben ſcheint.


