das Teſtament? Warum wurde es nie producirt und producirbar? War
es zerſtört— wo befanden ſich die Zeugen? Warum wurden ſie nicht vorge⸗
laden? Die teſtamentariſche Verordnung eines angelſächſiſchen Königs wurde
jederzeit reſpektirt und hatte gewichtigen Einfluß auf die Thronfolge: nur war
dabei abſolut erforderlich, daß ihre Aechtheit vor dem Witan* dargelegt
wurde. Selbſt ein mündlicher Akt dieſer Art von Seite des ſterbenden Re⸗
genten war geſetzlich, wenn er von den Zuhörern beſtätigt wurde. Warum
unterließ man, nachdem William Herr von England und als ſolcher purch eine
nach London berufene Nationalverſammlung anerkannt war, während Alle, die
den ſterbenden König gehört, am beſten geneigt geweſen wären, jedes Zeugniß zu
William's Gunſten abzulegen, nicht allein um dem neuen Herrſcher zu ſchmei⸗
cheln, ſondern auch um den Nationalſtolz zu beſchwichtigen und die normän⸗
niſche Thronfolge durch einen populäreren Grund als den der bloßen Erobe⸗
rung zu rechtfertigen— warum unterließ man da, die Zeugen zur Bekräfti⸗
gung des Teſtamentes aufzurufen? Alred, Stigand und der Abt von Weſt⸗
minſter mußten an Edward's Sterbebette geſtanden haben, und alle Drei hatten
ſich William einmüthig unterworfen. Hätten ſie irgend eine Zeugſchaft zu
ſeinen Gunſten vorzubringen gehabt, würden ſie es nicht zu ihrer eigenen
Rechtfertigung, als Kompliment für William, aus Pflichtgefühl gegen das
Volk und als Wahrung des Geſetzes gegen die Gewalt mit Freuden gethan
haben?— Aber kein derartiger Verſuch der Zeugenabhör wurde unternommen. Dieſen wenigen Daten— William's bloßer Verſicherung und der Ge⸗
währſchaft von Normännern gegenüber, welche von der Wahrheit nichts wiſſen
konnten, dagegen allen Grund hatten die Fakten zu entſtellen— haben wir
die poſitiven Verſicherungen der beſtmöglichen Autoritäten beizufügen. Die
Sachſenchronik(ſchon an ſich ebenſo werthvoll, wie alle anderen Chroniſten
zuſammen genommen) ſagt ausdrücklich, Edward habe Harald die Krone
hinterlaſſen:
„Der Weiſe gleichwohl
Vermachte das Reich
Hochgeborenem Manne—
Harold ſelber,
Dem edlen Earl.
Er jederzeit
Gehorchte getreulich
Seinem wahren Gebieter
Mit Worten und Thaten;
Verſäumte auch Nichts
Was nöthig war.
Für den herrſchenden König.“
Florence von Woreeſter, der nächſtbeſte Gewährsmann,(beſonders dadurch * Palgrave: Commonwealth, 560.
8A 8
82222


