Teil eines Werkes 
5. Bdchen (1831)
Entstehung
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p, iſt das Motiv zur That, bis zur höchſten Wahr⸗ ſcheinlichkeit, ausgemittelt, 8*

e, characteriſirt das Benehmen des Angeſchuldig⸗ ten nach der That, ihn, als den von Gewiſſens⸗ biſſen und Furcht vor Strafe geängſteten Ver⸗ brecher.

Hat der Angeſchuldigte wirklich Grünſpan in den

Kaffee, von dem er vorausſetzen konnte, daß ihn ſeine Frau trinken würde, geſchüttet, ſo iſt ſeine böſe Abſicht um ſo mehr klar, als man den Sackh⸗ verſtändigen Recht geben muß, die noch die Ent⸗ wicklung des Kupferkalches in der Untertaſſe wahr⸗ nehmen, und daraus ſchließen, daß, da die S... ei⸗ nen Schluck genommen, und der Angeſchuldigte das Uebrige weggegoſſen hatte, überhaupt ſo viel Grün⸗ ſpan in der Taſſe geweſen ſeyn muß, daß die S... hätte ſie allen Kaffee genoſſen, geſtorben, oder wenigſtens in eine gefährliche Krankheit gefallen wäre. 3

Nach allem dieſem iſt, unſer's Ermeſſens: der Angeſchuldigte, der ihm angeſchuldigten That, für überführt zu achten, und der That⸗ beſtand des Verbrechens dahin als feſtſtehend wider ihn anzunehmen, daß er in böſer Abſicht ſeiner Ehegattin Gift beigebracht, dieſes Giſt aber nur eine vorübergehende heilbare Krankheit verurſacht hat,

wodurch die Anwendung des§. 865. Theil 2. Ti⸗ e*

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