gefunden wurde, und ich ihr ſolchen abgenom⸗ men hatte, da beſchloß ich, auch den übrigen, noch im Kram befindlichen Grünſpan, zugleich mit jenem aus der Tonne, fortzuſchaffen. Ich holte ihn aus dem Kram, und warf ihn zu⸗ ſammen in den Blindbrunnen, daher denn zwei Papierchen mit Grünſpan nicht im Waſſer gelegen haben.
Die Identität des aufgefundenen, chemiſch geprüf⸗ ten, Grünſpans mit dem, den der Angeſchuldigte im Kram aufbewahrt hatte, iſt daher keinem Zwei⸗ fel unterworfen.
2) Ferner iſt das Verhältniß des Angeſchuldig⸗ ten mit ſeiner Frau in der Art ausgemittelt, daß ſich daraus das Motiv zum Verbrechen mit hoher Wahrſcheinlichkeit entnehmen läßt. Nach der Be⸗ hauptung des Angeſchuldigten, hat ſich ſeine Frau durch ein Wochenbette einen unheilbaren Krebsſcha⸗ den zugezogen, der Warnung der Aerzte unerachtet, Befriedigung verlangt, und dadurch iſt ein Wider⸗ wille gegen ſie in dem Angeſchuldigten angeregt worden. Darin ſtimmen beide, der Angeſchuldigte und ſeine Frau, überein, daß oftmals Zänkereien unter ihnen vorfielen, die in Thätlichkeiten ausar⸗ teten, weshalb auch die Frau, wenige Wochen vor der That, bei dem Stadtgericht auf Scheidung klagte. Der Grund jener Zänkereien lag hauptſächlich in der gegründeten Eiferſucht der Frau, die das ver⸗


