Teil eines Werkes 
5. Bdchen (1831)
Entstehung
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Ueberlegung und Geſchicklichkeit im Handgriff erfor⸗ dern, und von denen er bei dem Erwachen doch nichts weiß, ſo daß ſelbſt Verbrechen, die er in jenem Zu- ſtande beging, ihm nicht zugerechnet werden können. (Kleins Gr. d. p. R.§. 153.) Aber auch dieſer Zu⸗ ſtand hat ſolche auffallende äußere Kennzeichen, in⸗ dem er Blick, Gang, Stellung und Sprache gänz⸗ lich ändert, daß er jedem, auch nicht Sachverſtän⸗ digen, Beobachter nicht entgehen kann, und ſo wür⸗ den P... und die S... ihn unbedenklich wahrge⸗ nommen haben. Behauptet der Angeſchuldigte, un⸗ erachtet es ihm nachgewieſen iſt, daß er vor und gleich nach der That völlig beſonnen war, dennoch, daß er von dem, was in dem Augenblick der Ver⸗ miſchung des Grünſpans mit dem Kaffee geſchah, nichts weiß, ſo ſtellt er dadurch die Thatſache auf: daß er in dem Augenblick, als ihn der P... und die S.. verlaſſen hatten, in einen Zu⸗ ſtand verfiel, der die Wahrnehmung eigener Handlungen aufhob, und daraus, als die ge⸗ nannten Perſonen wiederkehren, ſofort wieder erwachte.

Das völlig Unglaubliche und Abgeſchmackte dieſer Behauptung fällt in die Augen und bedarf keiner Widerlegung. Iſt hiernach der von dem Inkulpaten behauptete Zuſtand als ein falſches Vorgeben dar⸗ gethan, ſo giebt es keinen Grund, warum der An⸗ geſchuldigte das, was während des Kaffeetrinkens,