Teil eines Werkes 
5. Bdchen (1831)
Entstehung
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ner Wahrnehmung eigener oder fremder Hand⸗ lungen fähig war. Den ganzen Vorgang habe ich erſt nachher, durch meine Frau und den P.., erfahren.

Liegt daher auch in den Worten des Angeſchul⸗ digten, vorzüglich bei ſeiner erſten Vernehmung, al⸗ lerdings ein Geſtändniß der That, ſo fügt er doch dieſem Geſtändniß eine Beſtimmung hinzu, die die Eigenſchaft des Verbrechens ganz aufhebt, indem er während der Zeit, als es geſchah, ſich in völlig bewußtloſem Zuſtand, der jede Zurechnung irgend einer That ausſchließt, befunden haben will. Es kommt darauf an, was über jenen vorgeſchützten Zuſtand ausgemittelt worden iſt. Eriminal⸗Ord⸗ nung§. 373.

Daß der Angeſchuldigte wider ſeine Gewohnheit mehrere Gläſer Rum getrunken hat, iſt möglich, daß er aber davon bis zur Bewußtloßigkeit trunken

geworden ſein ſollte, ganz unbedingt gelogen.

Der Friederich S.. als Marqueur bei dem P.. in Dienſten, ſo wie die G..ebenfalls bei dem P... in Dienſten, befanden ſich an dem Tage der That mehrentheils im Billardzimmer, wo die ſpirituöſen Getränke aufbewahrt wurden. und beide haben, nach ihrer eidlichen Ausſage, nicht bemerkt, daß der Angeſchuldigte mehrere Gläſer Rum trank. Der Angeſchuldigte ſuchte dem zu be⸗ gegnen, indem er anführt, daß es ihm erlaubt ge⸗