Teil eines Werkes 
5. Bdchen (1831)
Entstehung
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Kind, was haſt du vor, in dem Kaffee iſt nichts, die Untertaſſe aus der Hand, rührte den Kaffe um, und goß ihn in den Spucknapf aus. Er verſicherte, daß er aus Verſehen Tabacksaſche in die Taſſe ge⸗ ſchüttet habe, P... und die S.. bemerkten indeſ⸗ ſen etwas ſchwärzliches auf dem Boden der Unter⸗ taſſe; P... nahm ſie daher fort und verſchloß ſie in ſeinen Pult. Später, und zwar am dritten Ta⸗ ge, fand es ſich unter Umſtänden, die weiter unten näher erörtert werden ſollen, daß der S... Grün⸗ ſpan beſeſſen und fortzubringen geſucht hatte; eben auch für Grünſpan erkannte der Apotheker H... die Materie, womit die Untertaſſe beſchmiert war, und dies veranlaßte den P.., jenen Vorgang dem

Polizei⸗Magiſtrate anzuzeigen, zugleich auch die

aufbewahrte Taſſe, ſo wie den aufgefundenen Grün⸗ ſpan, einzureichen. Das Stadtgericht in D... leitete dann die förmliche Unterſuchung ein, welche von dem Criminalgericht in M.. fortgeführt und beendigt wurde.

Gegen die Form der Unterſuchung läßt ſich Man⸗ ches erinnern. Das dem Angeſchuldigten zur Laſt gelegte Vergehen, und ſeine Strafbarkeit mußte nach §. 865. Theil 2. Titel 20. des allg. Land⸗Rechts beurtheilt werden, es war daher von zehnjähriger bis lebenswieriger Feſtungs⸗ oder Zuchthausſtrafe die Rede; demunerachtet iſt kein artikulirtes Ver⸗ hör abgehalten, das hier, wie es ſich zeigen wird,

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