Teil eines Werkes 
4. und letzte Abtheilung, Die Wiener Conferenzen : 2. Band (1859)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

358

Nach Parma, in Ihre Staaten, Majeſtät.

Sie glauben alſo, daß man mir endlich Parma bewilligen werde? Daß der Congreß mir endlich eine Stellung, einen Namen geben werde?

Majeſtät, der Congreß iſt ein vielköpfiges Ungeheuer, das viel ſpricht und ſchreit, und das man zähmen muß, indem man ihm allerlei Leckerbiſſen in den Rachen wirft. Ew. Majeſtät haben auf dem Con⸗ greß viele und boshafte Feinde, aber es hängt nur von Ew. Majeſtät ab, Ihre Feinde zum Schweigen zu bringen, und ſich Freunde zu er⸗ werben, welche mächtig genug ſind, Ihnen trotz des allgemeinen Wider⸗ ſpruchs das Herzogthum Parma zu ſichern.

Was muß ich thun, um meine Feinde zu beſchwichtigen? fragte Marie Louiſe haſtig.

Majeſtät, nur das, was der Fürſt Metternich Ihnen geſtern vor⸗ geſchlagen, und was Ew. Majeſtät geſtern verweigert haben.

Ah, geſtern, rief Marie Louiſe mit einem glühenden Blick auf die beſchriebenen Blätter, geſtern hatte ich die Berichte Ihres Agenten nicht geleſen! Was war es doch, das man begehrte?

Majeſtät, die ängſtlichen Herren des Congreſſes wagen Sie zu beſchuldigen, daß Sie noch immer im heimlichen Einverſtändniß mit dem Kaiſer Napoleon handelten, und daß Sie von ihm heimlich In⸗ ſtructionen und Briefe empfingen, nach denen Ew. Majeſtät Ihre Schritte richteten. Fürſt Metternich bat Ew. Majeſtät daher, eine ſchriftliche Erklärung abzugeben, in welcher Sie Sr. Majeſtät dem Kaiſer Franz Ihr feierliches Wort geben, daß Ew. Majeſtät keine Briefe mehr von dem Kaiſer annehmen, noch an ihn ſchreiben wollen, es ſei denn, daß Se. Majeſtät der Kaiſer, mit Bewilligung des Con⸗ greſſes, Ihnen die Briefe Napoleons ſelbſt übergebe.*)

Gab es nicht noch eine andere Bedingung, fragte Marie Louiſe, ſtand nicht etwas enderes noch in der Erklärung, welche Fürſt Metter⸗ nich für mich aufgezeichnet hatte, und die ich abſchreiben ſollte, damit man ſie in meiner Handſchrift dem Congreß vorlegen könnte?

Mensval, Mémoires. III. 105.

ſche Be ruh wel jeſt jeſt erb