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IV. Die Weiber von Braunau.
Indeſſen hatte Palm dieſe ganze Zeit über in Braunau in fran⸗ zöſiſcher Gefangenſchaft geſeſſen. Zwei Mal nur in den ſechszehn Tagen, die er im Kerker ſaß, hatte man ihn aus demſelben geholt, um ihn zum Verhör zu führen, zum Verhör vor ein Kriegsgericht, das vom General St. Hilaire eigens für dieſen Fall war zuſammengerufen worden. k
Dieſes außerordentliche Kriegsgericht beſtand aus franzöſiſchen Generälen und Stabsofficieren; es trat mitten im Frieden in einer deutſchen Stadt zuſammen und erklärte ſich zum competenten Richtey über einen deutſchen Bürger, der kein anderes Verbrechen begangen, als daß er eine Schrift verbreitet hatte, in welcher das Unglück Deutſch⸗ lands und die Bedrückungen deutſcher Lande durch Napoleon und ſeine Armeen beſprochen ward.
Die ganze Angelegenheit war mit einer ſolchen Eile und Ver⸗ ſchwiegenheit betrieben worden, daß die deutſchen Behörden in Braunau kaum etwas davon vernommen hatten, während das franzöſiſche Kriegs⸗
gericht ſchon bereit war, das Urtheil zu fällen.
Uebrigens wollte man ſich doch den Schein der Unparteilichkeit und Geſetzlichkeit bewahren, und bevor das Kriegsgericht daher Palm vor ſeine Schranken gerufen, hatte man ihm davon Anzeige gemacht und ihm die Wahl gelaſſen, ſich gegen die Anklage ſelbſt zu vertheidigen, oder ſich einen Vertheidiger zu wählen.
Palm, der franzöſiſchen Sprache nicht kundig, hatte das Letztere und zu ſeiner Vertheidigung einen in Braunau anſäßigen mit dem er perſönlich bekannt, ja faſt befreundet der franzöſiſchen Sprache voll⸗
vorgezogen, Juriſten gewählt, war, und von dem er wußte, daß er kommen mächtig ſei. Allein dieſer Freund Er entſchuldigte ſich mit einem Bett feſſele und ihm alles Sprechen unmöglich mache.
lehnte es ab, ein Freund in der Noth zu ſein. ſtarken Unwohlſein, das ihn an ſein
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