Teil eines Werkes 
1. Bd. (1859) The mother's recompense
Entstehung
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andere Maßregeln gegen ihn ergriffen werden würden. So erſtaunt und unruhig Lord und Lady Alphingham über ſein unerwartetes Erſcheinen waren, ſo hatte doch der Erſtere zu viel Sünden auf ſeinem Gewiſſen, um ſich einer öffentlichen Blosſtellung auszuſetzen, die, wie er mit Recht fürchtete, in dieſer Drohung enthalten war, und er willigte mit der an⸗ ſcheinend größten Bereitwilligkeit ein. Die Trauung wurde wiederholt, Graham ließ ſich den Trauſchein ausſtellen und verließ Brüſſel mit dem ziemlich feſten Vorſatze, ſo lange Lord Alphingham lebte, ſein Kind nie wieder ſehen zu wollen.

Der Tod der Vicomteſſe Alphingham und die nachherige Verheirathung des Vicomte Alphingham mit Miß Graham wurde in allen Zeitungen veröffentlicht. Der Glanz der zweiten Feier ihrer Hochzeit in Brüſſel machte viel von ſich ſprechen, und als der Gegenſtand erſchöpft war, war Lon⸗ don verödet, und Lord und Lady Alphingham würden wahr⸗ ſcheinlich unbemerkt nach der Hauptſtadt haben zurückkehren können, wenn es Lord Alphingham's Abſicht geweſen wäre. Er aber fürchtete, daß, nachdem ſeine Geſchichte bekannt ge⸗ worden, er wegen der Täuſchung, die er ſich habe zu Schul⸗ den kommen laſſen, gemieden werden würde, und Annie wil⸗ ligte mit Freuden ein, ihren Aufenthalt einige Jahre in Pa⸗ ris zu nehmen. So gereizt er aller Wahrſcheinligkeit nach war, als er ſich wieder gefeſſelt fand, ſo verbarg er doch ſeine gereizte Stimmung ſo gut, daß ſeine Gattin keine Ahnung davon hatte und eine Zeit lang glücklich lebte.

Da Lord und Lady Alphingham in unſerer Erzählung nicht länger betheiligt ſind und nichts mehr mit denen ge⸗ mein haben, an die ſich, wie wir hoffen, das Intereſſe unſerer Leſer knüpft, ſo wollen wir ſie hier mit einigen Worten ab⸗ fertigen. Sie lebten, aber wenn wahres Glück nur bei den Tugendhaften und Guten, bei den Rechtſchaffene und Edlen wohnt, ſo war dies nicht ihr Loos; doch nellierigen, welche die Sittlichkeit der höheren Stände der franzöſiſchen Hauptſtadt kennen, ſagen können, daß es dort wohnt, dann würden ſie ſagen dürfen, daß ſie ſich im Beſitz deſſelben