Teil eines Werkes 
2. Abtheilung, Kaiser Joseph und Marie Antoinette : 3. Band (1857)
Entstehung
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Aber zuvor erlauben mir Ew. Majeſtät nur eine Bemerkung, ſagte Frau von Noallles feierlich. Die Etiquette ſchreibt vor, daß bei allen außergewöhnlichen und nicht berechneten Gelegenheiten die Königin zu dem was ſie unternehmen will, erſt die Einwilligung des Königs er⸗ halten haben muß.

Ah ſehen Sie wohl, rief die Königin mit einem herben Lachen, die Etiquette hat doch immer einen Schlupfwinkel offen, aus dem ſie hervorſtürzt, um uns zu meiſtern, und uns ſelbſt die unſchuldigſten Freuden zu vergällen. Indeß, diesmal ſoll es ihr doch nicht gelingen. Treffen Sie immerhin Ihre Vorbereitungen, Madame, damit morgen früh um drei Uhr Alles bereit iſt. Ich werde dem König meinen Wunſch mittheilen und das wird genügen! Meine Hoffräulein, welche wie ich weiß, Tagebücher führen, können dann mit beruhigtem Gewiſſen die Notiz in ihr Journal ſchreiben:heute hat die Königin, mit Erlaub⸗ niß des Königs, die Sonne aufgehen ſehen!

Marie Antoinette entließ ihre Oberhofmeiſterin mit einem kaum merklichen Kopfneigen, und begab ſich dann in ihr Ankleidezimmer, um ſich von Herrn Léonard zu Abend friſiren zu laſſen.

Der geſchickte Haarkünſtler ſchien heute in ſeiner glücklichſten Ex⸗ taſe zu ſein, und bald wölbte ſich über dem Haupt der Königin ein mehrere Fuß hoher künſtlicher Bau, umwallt von den ſchönſten Strauß⸗ federn, und außerdem auf das herrlichſte verziert mit Blumenguirlanden und Diamantagraffen.

Die Königin war außerordentlich befriedigt von dem Meiſterwerk Léonard's, und trat daher mit einem ſtrahlenden Lächeln und dem hei⸗ terſten Ausdruck ihres lieblich ſchönen Angeſichts in den Salon ein, in welchem ſich heute neben den Prinzen und Prinzeſſinnen nur ein Kreis auserwählter Günſtlinge und bevorzugter Damen verſammelt hatte.

Dem Wunſche der Königin gemäß, führte der Hof in dieſen Tagen der Sommerluſt ein ziemlich freies und ungezwungenes Leben, und die ſteife Etiquette und die ſcharfen Unterſcheidungen des Ranges waren bei den Réunions in den geöffneten Gartenſalons und bei den Spazier⸗ gängen und Spielen im Freien gänzlich verbannt. Jedermann hatte vollkommene Freiheit, ſich ſeiner Neigung gemäß zu beſchäftigen, und entweder Theil zu nehmen an den Vergnügungen des Cercle's der