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Entſetzlichſte treffen, was ſich nur ereignen könne, und der König dürfe überzeugt ſein,„daß man ihm ſelber auch nicht einen ſilbernen Löffel laſſen werde.“*)
Der ſchwache und unglückliche König hatte nicht länger den Muth ſolchen Drohungen zu trotzen, oder die Krone freiwillig niederzulegen, mit welcher die Gunſt der ruſſiſchen Kaiſerin einſt das Haupt des ſchönen Grafen Poniatowski geſchmückt hatte. Er unterwarf ſich dem Willen ſeiner mächtigen Nachbarn, und trat nun als vierte Macht in die Reihen der theilenden Mächte, bemüht, für ſich und ſeine Perſon wenigſtens ſo viel Vortheile und ſo viel Beſitz als möglich zu erringen. Gehorſam den Befehlen der drei Mächte, berief er den Reichstag und forderte ihn auf, der Theilungsacte durch ihre feierliche Zuſtimmung die Sanction zu verleihen.
Die unglücklichen, verzweifelnden, darnieder geſchmetterten Polen hörten wenig auf den Ruf dieſes Königs, den eine fremde Gewalt ihnen aufgedrungen; nur einige furchtſame oder käufliche Seelen folgten dem Rufe, und die Reichsverſammlung beſtand nur aus ſechs und dreißig Mitgliedern, welche unter dem Zwang und Schutz der öſterreichiſchen und pyeußiſchen Huſaren, die in Warſchau eingerückt waren, zu der Theilung Polens ihre Einwilligung gaben.
Und ſo war das Unerhörte geſchehen, und ſtumm und unthätig vor Staunen und Ueberraſchung ſchaute ganz Europa zu, wie Rußland, Oeſterreich und Preußen ſich in die ſchönſten Provinzen Polens theilten, und das Königreich um den dritten Theil ſeines ganzen Umfangs ver⸗ kleinerten.
Nicht eine Hand erhob ſich, um die Rechte Polens zu vertheidigen, und der Vergrößerungsluſt der drei Mächte zu wehren; man ließ es ruhig geſchehen, daß der König von Preußen ſich die Herrſchaft Po⸗ merellen und den Netzdiſtrict erwarb, daß Rußland ſich Liefland und die ſchönſten und größten Woiwodſchaften nahm, daß Oeſterreich ſich
außer der Zipſer Geſpannſchaft noch einen Theil von Galizien und Lodomerien und faſt das ganze Gebiet von Krakau aneignete.
Hier und da hörte man wohl eine tadelnde Stimme, aber ſie ver⸗
*) Ebendaſelbſt. S. 507.


