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rief der Bauer laut auflachend. Gerade weil die, welche Korn in den Scheuern haben, es drin behalten, und es nicht auf den Markt liefern, gerade deshalb iſt die Noth ſo groß.
Aber iſt nicht ein Geſetz erſchienen, welches den Bauern, Gutsbe⸗ ſitzern und Kornhändlern befiehlt, alles Korn, das ſie aufgelagert haben, zum Verkaufe zu bringen?
Geſetze ſind da, damit die armen Leute nach ihnen geſtraft werden, und die Reichen ſie umgehen können, ſagte der Bauer düſter. Wenn die reichen Leute ſagen, ſie haben kein Korn mehr zum Verkauf, ſo wird's ihnen geglaubt. ee
Und Ihr glaubt, daß der Geirvon Weiſach noch Korn beſitzt?
Der Bauer nickte. Ich weiß es, weiß, daß er große Vorräthe hat, und wenn die Zeit da iſt, wird er ſie auf den Markt bringen.
Aber wann iſt die Zeit da?
Die Zeit iſt da, wenn die Verzweiflung ſo hoch geſtiegen iſt, daß Jeder ſein letztes Hab und Gut hingeben wird für ein Laib Brod, wenn ein Sack voll Mehl mit Gold aufgewogen und Keiner mehr murren wird, wenn er für den Strich Korn wohl funfzig Gulden zahlen muß. Wenn's ſo weit iſt, dann wird der Freiherr von Weiſach und ſeine vornehmen Nachbarn, dann werden alle dieſe Herren ihre Scheuern öffnen, um ihr Korn in Gold umzuwandeln. Jetzt iſt das Korn noch zu wohlfeil für ſie, viel zu wohlfeil! Koſtet ja erſt ſiebzehn und zwanzig Gulden der Strich! Im vorigen Jahr, als der Strich nur noch ſechs Gulden koſtete, da meinte der arme Mann ſchon verzagen zu müſſen, und der reiche Gutsherr ſchickte ſein Korn in's Ausland, wo auch ſchlechte Ernte geweſen und wo er für den Strich acht Gulden bekam. In dieſem Jahr aber wird er ſich wohl hüten, das zu thun, denn er hat ſo gut ſpeculirt, daß das Korn im Inland drei Mal ſo theuer ge⸗ worden iſt, wie da draußen jenſeits der Grenze!*)— Aber jetzt iſt's genug der Fragen und des Geredes! Laßt mich in Ruhe, und wenn Ihr nichts Beſſeres thun könnt als ſchwatzen, ſo geht und laßt mich meine Suppe eſſen!
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*) Groß⸗Hoffinger. Lebens⸗ und Regierungsgeſchichte Joſeph II. Th. 1 S. 138 ff.— Carl Ramshorn: Kaiſer Joſeph II. und ſeine Zeit. S. 90. G


