Teil eines Werkes 
4. Abtheilung, Erzherzog Johann als Reichverweser : 1. Band (1863)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

15

allein konnten wir dem Staatshaushalt die mögliche Sicherung gegen die feindſeligen Beſtrebungen der anarchiſchen Fraction geben.) Alsdann und vor allen Dingen haben wir es für nöthig erachtet, das Univerſitäts⸗, das Unterrichts⸗ und das Erziehungs⸗ weſen zu reguliren, und auch hierin den Ständen allen Einfluß zu entziehen. Die Lehrfreiheit iſt ein Unding, welches aller Ordnung und Geſetzlichkeit Hohn ſpricht, das die Jugend ſchon durch ſeinen äußeren Klang und den Begriff ſeines Wortes revolutionirt und zu extremen Wünſchen aufreizt. Wenn den mit dem Liberalismus ſo gern coquettirenden Herren Ge⸗ lehrten geſtattet ſein dürfte, auf dem Katheder Alles zu ſagen, was ihnen durch ihren gelehrten Kopf brauſt, und Grundſätze zu lehren und zu proclamiren, die mit den beſtehenden Verhältniſſen und Geſetzen doch immer im ſchreiendſten Widerſpruch ſind, ſo würden wir bald die Revolution von dem Katheder und aus den Auditorien heraus ganz Deutſchland mit ihren Aufruhr⸗ und Blutwellen überſchwemmen ſehen. Das geſprochene, wie das gedruckte Wort muß ſich den Schranken fügen, welche das Geſetz ihm auferlegt,

*) Metternich's eigene Worte. Siehe: Schlußprotocoll der Wiener Conferenzen.