Teil eines Werkes 
4. Abtheilung, Erzherzog Johann als Reichverweser : 1. Band (1863)
Entstehung
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einzige Aufgabe wird darin beſtehen, genau darauf zu ſehen, daß überall die Geſetze und Beſchlüſſe inne ge halten werden, welche wir hier in den Conferenzen als maßgebend aufgeſtellt haben. Als eine ausübende Gewalt bedürfen wir ſeiner jetzt nicht mehr, denn die ſechszig Artikel unſerer Conferenzen ſtellen klar und

b unzweifelhaft Alles feſt, was geſchehen ſoll, und wie V die Einzelregierungen ſich zu verhalten haben. Es wird hinfort nicht mehr von Ständegewalt und Ständeherrſchaft die Rede ſein, denn in dieſen ſechszig V Artikeln haben wir dieſe Gewalt vollkommen gebrochen und annullirt. Die Uebermacht der republikaniſchen Kammern exiſtirt nicht mehr, denn wir haben feſt geſetzt, daß im Fall von Conflicten zwiſchen den Re gierungen und Ständen, nicht die Regierungen ſich mehr der Majorität der Kammern zu fügen haben, ſondern daß der Bundestag das Schiedsgericht ſein 1 ſoll, welches zwiſchen den Regierungen und Ständen die unwiderrufliche Entſcheidung ausſpricht. Wir haben ferner den Ständen ein für alle Mal das Recht entzogen, Steuern zu verweigern oder an die Bewilligung derſelben Bedingungen zu knüpfen, ſelbſt nicht einmal unter der Benennung von Vorausſetzungen oder unter irgend einer andern Form. Denn dadurch