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Und wie ſtehen wir denn mit der Pforte? fragte der König, ſich an Herrn von Rexin wendend.
Sire, es iſt mir gelungen, im Namen Eurer Majeſtät einen Freund⸗ ſchaftsvertrag mit der Pforte abzuſchließen, ſagte Rexin. Ich werde die Ehre haben, denſelben Eurer Majeſtät zur Unterſchrift vorzulegen.
Des Königs Augen ſtrahlten vor Vergnügen und ein heiteres Lächeln verklärte ſein Antlitz. Endlich! rief er freudig. Das Ziel jahrelanger Mühen iſt endlich erreicht und ganz Europa zum Trotz habe ich jetzt auch meine Bundesgenoſſen!
Dann wandte er ſich wieder an Muſtapha Aga, um ihn für heute zu entlaſſen und ihm zu erlauben, während ſeiner Anweſenheit im Lager das ſchöne Geſchenk des Chans, das Zelt als eine Erinnerung an die Heimath zu bewohnen.
Muſtapha Aga zog ſich mit dem Sprachknaben zurück und der König blieb allein mit dem Herrn von Rexin, der ihm jetzt die Papiere über dieſen, ſeit zehn Jahren erſtrebten und wieder vereitelten Freund⸗ ſchaftsvertrag mit der Türkei vorlegte und ſeine Einwilligung und Unter⸗ ſchrift für denſelben erbat. Dieſer Vertrag ſicherte Preußen alle die Vorrechte zu, welche die Türkei den andern europäiſchen Mächten ge⸗ währte: freie Schifffahrt, die Rechte der Geſandten und Conſuln, die Gerichtsbarkeit in den Sachen preußiſcher Unterthanen und die perſön⸗ liche Freiheit aller preußiſchen Unterthanen, die auf keinem Borde zu Sclaven gemacht werden konnten.*)
Der König verlieh dieſem Vertrage die Unterſchrift und ernannte Herrn von Rexin zu ſeinem bevollmächtigten Miniſter, den er damit beauftragte, mit dem Geſandten des Tartarenchans wieder abzureiſen und dem Großſultan in feierlicher Audienz die unterſchriebene Beſtäti⸗ gungsurkunde zu überreichen.**)
*) Hammer: Geſchichte des Osmaniſchen Reiches. Bd. 8. S. 241.
*) Herr von Rexin hatte in der That mit großen Widerwärtigkeiten und Hinderniſſen zu kämpfen gehabt, bevor es ihm gelang, dieſen Freundſchaftsver⸗ trag mit der Pforte zu Stande zu bringen, und nur durch Beſtechung war es ihm endlich gelungen. Durch den Arzt des Großveſirs, Namens Ypſilanti, und


