Teil eines Werkes 
Neue Folge, Friedrich der Große und seine Geschwister : historischer Roman : 2. Abtheilung : 1. Band (1859)
Entstehung
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liebte, und ihre Augen glühten höher auf und ihre Wangen färbten ſich mit dunklerer Gluth. Loudon ſah das mit Entſetzen und ſeine be⸗ ſorgten Blicke wandten ſich hinüber zu dem Marquis Montalembert, der dieſelben mit einem traurigen Achſelzucken erwiderte.

Und jetzt, Excellenz, da wir getrunken haben von unſerem deutſchen Wein, ſagte Loudon, jetzt laſſen Sie uns noch ein wenig an Deutſch⸗ land denken und an den Feind, der Deutſchlands Ruhe nicht mehr be⸗ drohen ſoll, wenn wir's nicht wollen. Unſere Truppen haben jetzt einige Stunden der Ruhe genoſſen und werden wohl im Stande ſein, wieder aufzubrechen.

Immer noch daſſelbe Lied, rief Soltikow mit einem heitern Lachen. Aber es ſoll mich nicht mehr aus meiner behaglichen Ruhe wecken. Ich habe genug gethan und meine Truppen auch.

Ich erhielt ſo eben einen Courier von Daun, ſagte Loudon leiſe. Er macht es mir zur Pflicht, Eure Excellenz zu beſchwören, daß wir jetzt auf das Nachdrücklichſte unſern Sieg verfolgen, um den geſchlagenen Feind nun vollends zu zerſchmettern.

Und das wird eine ſehr leichte Arbeit ſein, ſagte Montalembert mit ſeinem einſchmeichelndſten Ton. Die Armee des Königs iſt zerſtreut und auf der Flucht. Man muß ſie verhindern, ſich wieder zu ſammeln, man muß die zerſtreuten Schaaren immer mehr auseinander hetzen und dem König jeden Rückzug abſchneiden.

Nun, wenn das ſein muß, ſagte Soltikow gleichgültig, indem er ſeinen auf's Neue gefüllten Becher wieder an den Mund ſetzte, wenn das ſein muß, ſo kann ja der Herr Feldmarſchall Daun die Sorge übernehmen. Ich meinestheils werde mich ganz ruhig verhalten. Ich habe zwei Schlachten gewonnen, und warte jetzt nur noch, um weitere Bewegungen zu machen, auf die Nachricht zweier Siege von Daun, denn es iſt nicht billig, daß die Truppen meiner Kaiſerin allein handeln ſollen.*)

Aber, ſagte der Marquis Montalembert leiſe, und indem er ſich

*) Soltikow's eigene Worte. Siehe v. Archenholtz, Th. I. S. 263. 10*