Teil eines Werkes 
Berlin und Sansouci oder Friedrich der Große und seine Freunde : historischer Roman : 4. Band (1857)
Entstehung
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Aber ſie ſoll nicht ſiegen, ich werde es nimmer⸗ mehr dulden, daß Barberina meine Schwiegertochter genannt werden kann, rief die ſtolze Frau dann wie⸗ der mit neuem Muth. Dieſe Verbindung muß rück⸗ gängig gemacht werden, dieſe Ehe iſt ungültig, denn ſie iſt gegen die Geſetze des Landes, Barberina iſt eine Bürgerliche, und kein Adlicher darf ohne die Einwil⸗ ligung des Königs ſich einer Bürgerlichen vermählen. Ich werde mich alſo dem König zu Füßen werfen und er wird dieſe Ehe löſen!

Und der König war in der That erzürnt und ganz geneigt, dem Flehen des Groß⸗Kanzlers und ſeiner Gemahlin nachzugeben. Er hatte erſt vor Kurzem an die katholiſche Geiſtlichkeit in Berlin den ſtrengen Be⸗ fehl erlaſſen, keine Ehe ohne vorheriges Aufgebot und ohne vorherige Legitimationen einzuſegnen, und es reizte daher ſeinen Zorn, daß dieſe es dennoch viel⸗ leicht gewagt, ſeinen Befehlen zu widerſtreben und heimlich und in der Stille den Herrn von Cocceji mit der Barberina zu trauen.

Das war es, was den Zorn des Königs erregte und weshalb er dem Kabinetsminiſter von Uhden den ſchriftlichen Befehl ertheilte, genau nachzuforſchen, mit welchem Recht die Tänzerin Barberina es wagen könne, ſich Frau von Cocceji zu nennen, und wenn ſie dazu berechtigt ſei, zu ermitteln, welcher Prieſter die Trauung vorgenommen habe, da Seine Majeſtät be⸗ ſchloſſen, denſelben wegen ſeines Ungehorſams ſtrenge zu beſtrafen. 1

Der Miniſter von Uhden, ein perſönlicher Freund des Groß⸗Kanzlers, war ſehr bereit, dieſe Angelegen⸗ heit mit aller Strenge zu verfolgen, und ſandte an die Barberina den Befehl, am nächſten Tage zu ihm