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um einen Vergleich herbeizuführen. Er bat Herrn Campbell, ſich dieſem Umſtande nicht zu ſehr hinzuge⸗ ben und ſich darüber nicht zu ärgern, und verſprach, Herrn Campbell auf der Stelle in Kenntniß zu ſetzen, wenn er mehr darüber hören würde. Mit der Mei⸗ nung des Herrn Harrwey zufrieden, zog Harr Camp⸗ bell dieſen Umſtand bei ſich ſelbſt in Ueberlegung und erwähnte von ihm nicht das geringſte gegen ſeine Gattin. . Noch waren aber nicht drei Monate verfloſſen, als
Herr Campbell einen Brief von ſeinem Anwalte erhielt, in welchem dieſer ihn benachrichtigte, daß der Erb⸗ ſchaftsprätendent nun mit dem größten Eifer auftrete, und daß er, es ſchmerze ihn, es ſagen zu müſſen, eine häßliche Erſcheinung(um ſeinen eigenen Ausdruck zu gebrauchen) ſey, dann daß jedenfalls die klagende Par⸗ thei verſuche, durch den Rechtsſtreit Herrn Campbell bedeutende Koſten zu verurſachen. Der Anwalt forderte von Herrn Campbell Inſtructionen und verſicherte da⸗ bei wiederholt, daß, ſo kunſtreich die Sache auch ange⸗ legt worden, er ſie dennoch als einen betrügeriſchen Verſuch betrachte. Herr Campbell antwortete und be⸗ vollmächtigte den Anwalt, jede mögliche Vorkehrung zu treffen und alle nothwendigen Ausgaben zu beſtreiten. Eine Rückſicht, welcher ſich Herr Campbell hingab, be⸗ ſtimmte ihn, ſeine Gattin von dem, was vorging, nicht in Kenntniß zu ſetzen. Es konnte in ihr ein trau⸗ riges Gefühl erzeugen, und deßwegen beſchloß er, ſie für jetzt in Unwiſſenheit zu laſſen.
Zweites Kapitel.
Nach Verlauf mehrer Monate ſchrieb Herr Harr⸗ wey wieder aͤn Herrn Campbell und verſicherte ihn, daß der Anſpruch der entgegengeſetzten Parthei, welche


