an Theil haben kann.⸗— Nein, erwiederte der Koͤnig, Ihr Bruder gehoͤrt mit zum Hauſe; ſtatt das fuͤr ihn beſtimmte Gedeck wegzunehmen, darf nur noch eins hinzugefuͤgt werden, wir wollen alle drei zuſammen ſpei⸗ ſen. Mein Bruder erſchien, und der Koͤnig erzeigte ihm alle moͤgliche Hoͤflichkeiten. Dieſer Vorfall iſt an ſich unbedeutend, er dient aber dazu, das Zartgefuͤhl dieſes Fuͤrſten ſelbſt bei den geringfuͤgigſten Umſtaͤnden zu be⸗ weiſen.
Herr Rouillé uͤbergab dem Koͤnige taͤglich neue Ueberſichten, welche die Herſtellung des Seeweſens ankuͤndigten. Dieſer Miniſter ſagte im Jahre 1751 oͤffentlich, daß er ſiebenzig Linienſchiffe und dreißig Fregatten habe, aber er gab mehr an als er wirklich hatte. Die Herren Miniſter ſchildern gewoͤhnlich ihre Plaͤne umfaſſender, als ſie ſind; ſie vermengen die be⸗ reits vorhandenen Anſtalten mit den noch zu errichten⸗ den, und oft koͤmmt es hinſichtlich der Letztern nie zur Ausfuͤhrung.
Ein geiſtreicher Mann ſagte mir in jener Zeit, daß wenn Frankreich eine Flotte von hundert und zehn ſe⸗ gelfertigen Kriegsſchiffen oder Fregatten haͤtte, alsdann das große Werk des franzoͤſiſchen Seeweſens vollendet waͤre. Ferner behauptete derſelbe, daß wir nicht mehr beduͤrften, um den Englaͤndern, die keine groͤßere Anzahl ſchlagfertiger Schiffe haͤtten, die Spitze zu bieten; dann fuͤgte er hinzu, man darf die zur Bewachung der Kuͤſten und zur Begleitung der Handelsfahrzeuge beſtimmten Schiffe nicht mit in Anſchlag bringen, da dieſe nicht auf die Liſte der Seemacht kommen.


