Teil eines Werkes 
1. Theil
Entstehung
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dem Hinderniß befreite; die Probeſtellen, welche wir von den Verordnungen gegen die Bravi mitgetheilt haben, liefe n ein kleines, aber treues Beiſpiel. Nichtsdeſtoweniger, und zum Theil gerade aus dieſer Urſache, hatten jene wieder⸗ holten und verſtaͤrkten Verordnungen der verſchiedenen Statthalter keinen andern Nutzen, als die Ohnmacht der Befehlshaber in ihrer traurigſten Bloͤße zu enthuͤllen; oder wenn ſie irgend eine unmittelbare Wirkung aͤußerten, ſo beſtand ſie lediglich darin, daß die Plagen, welche die Friedlichen und Schwachen von den Ruheſtoͤrern zu erdul⸗ den hatten, um Vieles ſich vermehrten, waͤhrend die Ver⸗ ſchmitztheit und das gewaltthaͤtige Betragen der Boͤſewich⸗ ter ſichtlich zunahmen. Die Straßooſigkeit hatte ſich voll⸗ kommen ausgebildet; die Wurzeln ihres Wachsthums be⸗ ruͤhrte kein Befehl, konnte kein Befehl ausrotten. Dieß aber waren die heiligen Schutzoͤrter, die Vorrechte ver⸗ ſchiedener Staͤnde, theils von der geſetzlichen Macht aner⸗ kannt, theils mit grollendem Stillſchweigen geduldet, oder durch wirkungsloſe Beſtreitungen verweigert; von jenen Staͤnden und ihren einzelnen Gliedern dagegen mit der Lebendigkeit des Eigennutzes und mit der Eiferſucht des

Ehrgeizes behauptet und bewacht. Natuͤrlich mußte dieſe Strafloſigkeit, bedroht und angegriffen, aber durch keine

Verordnung zerſtoͤrt, bei jeder Drohung und bei jedem Angriff, um ſich zu erhalten, neue Anſtrengungen und

neue Kunſtgriffe verſuchen. So geſchah es in der That. Beim Erſcheinen der Verordnungen, um die Gewaltthaͤ⸗

tigen zu unterdruͤcken, ſuchten dieſe in ihren wirklichen Kraͤften neue bequemere Mittel, um die Geſetzloſigkeit,

welche die Befehle verhindern wollten, nach wie vor he⸗ 3

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