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lauchte Don Carlos von Aragonien, Großadmiral und Konnetable von Sizilien, Statthalter von Mailand und Generalkapitaͤn Seiner katholiſchen Majeſtaͤt in Italien, wollkommen von dem unertraͤglichen Elend uͤberzeugt, in welchem die Stadt Mailand wegen der Bravi und der Va⸗ gabonden gelebt hat und lebt,“ eine oͤffentliche Achtserklaͤ⸗ rung gegen ſie erlaſſen.„Er beſtimmt und erklaͤrt, daß in dieſer Achtserklaͤrung begriffen, als Bravi und Vagabonden angehalten werden ſollen alle diejenigen, welche, Auslaͤnder oder Einheimiſche, kein Gewerbe haben, oder wenn ſie eins haben, es nicht treiben; welche kein Gehalt beziehen, oder mittelſt deſſelben ſich an einen Ritter angeſchloſſen, an ei⸗ nen Edelmann, einen Beamten oder Kaufmann, dem ſie ihre Dienſte leiſten, oder fuͤr welchen ſie wirklich, wie es ſich vermuthen laͤßt, Andern nach dem Leben ſtellen“ Al⸗ len dieſen gebot er, binnen ſechs Tagen das Land zu raͤu⸗ men, drohte den Widerſpenſtigen mit der Galeere, und er⸗ laubte allen Dienern der Gerechtigkeit, zur Vollziehung ſeines Befehles, außerordentlich umfaſſende und unbegrenzte Gewaltmittel. Aber im folgenden Jahre gewahrte er,„daß die Stadt deſſenungeachtet voll von Bravi, welche ohne ihre Weiſe geaͤndert, oder an Zahl abgenommen zu haben, ganz auf dieſelbe Art leben, wie ſie fruͤher zu leben ge⸗ wohnt waren,“ und ſo erließ er am zwoͤlften April ein zweites Gebot/ nachdruͤcklicher und beſtimmter als das erſte, worin unter den uͤbrigen Befehlen verordnet ward:
„Daß jedweder, Buͤrger oder Fremder, von welchem es durch zwei Zengen erwieſen, daß er als ein Bravo beſoldet wird und allgemein dafuͤr gilt, auch wenn er keines bereits begangenen Verbrechens uͤberfuͤhrt worden, vermoͤge dieſes


