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auf Otto's Haupt.— Von Mainz aus verkündet, in allen Kirchen des römiſchen Reiches vorgeleſen und angeſchlagen, hallte es in der Nähe und Ferne wieder:„Otto, der Herzog an der Leine, iſt in den Bann gethan!“— Die Kirche hatte ihn aus ihrer Gemeinſchaft und ſegnenden Gewalt aus⸗ geſchloſſen, kein Prieſter durfte für ihn beten, ihm Abſolution ertheilen, ihn zu irgend einer ſacramentalen Handlung zu⸗ laſſen; ſein Haupt war verflucht, die Unterthanen wurden aufgefordert, ihm nicht mehr zu gehorchen, das Weib konnte ihn verlaſſen, der Sohn ihm entzogen werden, er ſollte in der Sterbeſtunde ohne Beiſtand bleiben und ohne Segen, chriſtliche Sühne und Gebet, in keinem geweihten Boden be⸗ graben werden.
Als Grund dieſer Excommunication war angegeben, daß Otto bei der Belagerung von Hardegſen die nahe gelegene Kirche mit freventlichem, gottesfeindlichen Muthe niederge⸗ brannt habe, um die hier hinter einer Schanze liegenden Burgmannen zu vertreiben.—
Als Otto dieſen Bannſtrahl empfing, als er die erzbiſchöf⸗ liche Berdammungsſchrift aus den Händen eines Legaten nahm und den erſten Blick hinein warf, zuckte er, und ſeine Haltung wurde ſchwankend; dann gerieth er in Wuth, tobte, drohte, verſcheuchte den erzbiſchöflichen Boten, rief ſeine Ritter zuſammen und rief:—„Wollt Ihr den Pfaffen dienen oder mir treu bleiben? Wollt Ihr feige Memmen eines Biſchofs, oder muthige Männer eines Herzogs ſein?“
Und ſeine Freunde antworteten:—„Wir ſcheren uns den Teufel um den Bann; hat er uns doch mit getroffen, indem er alle Gehülfen und Genoſſen, die Euch bei der


