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zum Rauben, und ſo geſchah es jetzt oft, daß Ueberfälle, Waarenraub und Unbill an Perſonen die nächſte Umgebung unſicher machten. Bei einer ſolchen Gelegenheit gaben ſie nicht nur einem der Ritter eine empfindliche Lehre, indem ſie ihn einfingen und ihm allen Raub wieder abnahmen, ſondern ſie wollten auch den Anderen und der Beſatzung des Bollrutz zeigen, das ſie in Waffen und Mannſchaft wol gerüſtet ſeien. Am Tage des heiligen Johannis zogen die Bürger mit klingendem Spiel und wehenden Fahnen aus der Stadt, ſchwer bewaffnet und zahlreich, von Land⸗ wehr zu Landwehr, und der Vogt vom Bollrutz ſowol wie die benachbarten Ritter lauſchten mit Ingrimm nach dem Frevel des Bürgerthums. Der Herzog in Wolfenbüttel wurde dieſen Umzug kaum gewahr, als er ausrief!—„Ich will es den Buben nicht ungeſchehen laſſen, daß ſie im Lande triumphiren und meine Landeshoheit durch ſolchen Hohn verletzen!“— Und er hielt Wort, denn die Beſatzung des Bollrutz wurde verſtärkt, Kiphut zu größerer Strenge und Wachſamkeit aufgefordert und der Schulze mußte den Göttingern amtlich verkünden, daß der Herzog ſeinen Unter⸗ thanen allen Verkehr mit der Stadt unterſagt und verordnet habe, daß die in Göttingen geſchlagenen Münzen im ganzen Fürſtenthum verboten und verweigert ſeien. Es war dieſes eine Maßregel, welche Handel, Gewerbe und Wohlſtand der Stadt zu Grunde richten und den Bürgern Luſt und Mittel nehmen ſollte, ferner mit ihrer Waffenmacht und Kriegs⸗ bereitſchaft zu drohen. Es ſchien, als ob der unauslöſch⸗ liche Bürgerhaß Otto's, nun er ſich an den Braunſchweigern bewährt und groß geſäugt hatte, auch den Göttingern in


